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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein geht in die Verlängerung

Letzte Aktualisierung: 01.06.2022

KIEL. Mehr als 500 Handwerksmeisterinnen und -meister haben dank der Meistergründungsprämie in den letzten drei Jahren den Weg in die Selbstständigkeit gefunden. Ein guter Grund für das Land, um die Förderung in die Verlängerung zu schicken. Das Erfolgsmodell wird daher ab 1. Juni für drei weitere Jahre fortgesetzt. Meisterinnen und Meister können somit weiterhin für die erstmalige Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksunternehmen in Schleswig-Holstein eine Zuwendung des Landes von bis zu 10.000 Euro erhalten. Das gab Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (1. Juni) in Kiel bekannt.

"Die Einführung der Meistergründungsprämie war ein bedeutender Schritt zur Stärkung des Handwerks", sagte Buchholz. Die allermeisten Betriebe hätten auch heute noch Bestand. 900 zusätzliche Arbeitsplätze und über 210 Ausbildungsplätze seien so in im echten Norden geschaffen worden. "Ein Grund mehr, um die Prämie auch in den nächsten drei Jahren anzubieten. Schleswig-Holstein ist Gründungsland und das soll es auch bleiben. Dafür sind gute Rahmenbedingungen natürlich die Voraussetzung", so der Minister weiter. Mit der Meistergründungsprämie würden die notwendigen Anreize zur Unternehmensneugründung und zur Übernahme bestehender Handwerksbetriebe geschaffen.

Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein, sieht sich in den jahrelangen Bemühungen des Handwerks für die Einführung einer Meistergründungsprämie bestätigt. "Die Prämie hat für einen Motivationsschub beim Thema Gründungen und Betriebsübernahmen gesorgt. Denn sie ist ein ganz wichtiges Signal an den Nachwuchs, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Vor dem Hintergrund tausender Handwerksbetriebe, die in den nächsten Jahren zur Übergabe stehen, brauchen wir diese Impulse dringend."

Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, hob hervor, dass die Meistergründungsprämie ein wichtiges Element im Förderangebot der IB.SH sei. "Wir freuen uns, wenn wir mit der Meistergründungsprämie Handwerkerinnen und Handwerkern den Weg in die Selbständigkeit ebnen können. Das Handwerk ist ein starker Pfeiler der schleswig-holsteinischen Wirtschaft."

Hintergrundinformation:

Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der IB.SH für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und auch Beteiligungen im Handwerk für Meisterinnen und Meister.

Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro. Vor Beantragung des Zuschusses müssen sich die Antragstellenden bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen. Die Handwerkskammer prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend kann die Prämie bei der IB.SH beantragt werden. Diese prüft die eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie aus.

Die Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung stellt die zweite Stufe der Meistergründungsprämie dar. Der Zuschuss hierfür beträgt 2.500 Euro. Der Zuschuss kann erst drei Jahre nach der Gründung bzw. Unternehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mindestens ein neuer Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde. Damit will das Land die Nachhaltigkeit der Gründung oder Übernahme belohnen.

Das Antragsformular für die Meistergründungsprämie stellt die IB.SH unter www.ib-sh.de/meistergruendungspraemie zur Verfügung. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Karen Sieksmeyer | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-4412 | Telefax 0431 988-4705 | E-Mail: pressestelle@wimi.landsh.de
Andreas Haumann | Handwerkskammer Flensburg | Johanniskirchhof 1-7, 24937 Flensburg | Telefon 0461 866-181 | Telefax 0461 866-381 | E-Mail: a.haumann@hwk-flensburg.de
Sabine Schmax | Investitionsbank Schleswig-Holstein | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel| Telefon 0431 9905-3481 | Telefax 0431 9905-3344| E-Mail: sabine.schmax@ib-sh.de | www.ib-sh.de

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