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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Aufstiegs-BAföG für August noch bis Ende des Monats beantragen

Rohlfs: "Attraktive Förderung für angehende Erzieherinnen und Erzieher"

Letzte Aktualisierung: 27.08.2021

KIEL. Schülerinnen und Schüler, die im August 2021 eine Ausbildung an einer Fachschule begonnen haben, können die sogenannte Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen. Das betrifft in Schleswig-Holstein vor allem angehende Erzieherinnen und Erzieher. Um für den gesamten Monat August noch den Vollzuschuss zu erhalten, müssen die Anträge bis spätestens 31. August 2021 eingereicht werden.

Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs appellierte an die Schülerinnen und Schüler, das unbedingt zu nutzen: "Die Förderung ist sehr attraktiv, vor allem weil im Gegensatz zum BAföG nicht das Einkommen der Eltern geprüft wird und der Vollzuschuss nicht zurückgezahlt werden muss." 

Mit dem Aufstiegs-BAföG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, wie zum Beispiel die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/Bachelor Professional an der Fachschule für Sozialpädagogik. Für Alleinstehende wird seit der Novellierung des Gesetzes im August 2020 ein Vollzuschuss von bis zu 892,00 Euro monatlich gewährt. Dazu kommt noch die Möglichkeit, Unterstützung durch Wohngeld zu beantragen. Schulgebühren können ebenfalls zusätzlich gefördert werden. "Gerade im Erzieherbereich stieg in Schleswig-Holstein dank der Novellierung die Zahl der Anträge um 80 Prozent gegenüber den Vorjahren. Damit leisten Bund und Länder einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -gewinnung", so Rohlfs.

Wer schon für August den vollen Zuschuss erhalten möchte, muss den Antrag bis 31. August gestellt haben. "Die Anträge müssen noch nicht vollständig sein. Wichtig ist, dass die Schüler noch im August das Antragsformular einreichen, um für den ganzen Monat die Förderung zu erhalten. Die Anlagen können nachgereicht werden", erklärte Jörn Krüger, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung. Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit einem Schulplatz an einer Fachschule. Der Antrag kann per Fax, Post oder direkt über den Briefkasten der IB.SH eingereicht werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Antrag online mit dem digitalen Personalausweis zu stellen.

Weitere Informationen: Seite der IB.SH - Aufstiegsfortbildungsförderung

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Karen Sieksmeyer | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Telefon 0431 988-4412 | E-Mail: pressestelle@wimi.landsh.de  
Christian Lucks | Pressestelle SHIBB Landesamt – Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung | Telefon 0431 988-9708 | E-Mail: christian.lucks@shibb.landsh.de

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