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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Aktuelles aus der Steuerverwaltung

Die wichtigsten Fristen und Bearbeitungszeiträume rund um die Steuererklärung.

Letzte Aktualisierung: 19.12.2024

Bearbeitungsbeginn der Einkommensteuererklärungen 2024

Die Finanzämter Schleswig-Holsteins starten bundesweit frühestens Mitte März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen übermitteln bis zum 28./29. Februar 2025 relevante Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter. Diese müssen anschließend aufbereitet werden, bevor die Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen kann.

Warum variiert die Bearbeitungsdauer?

Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt teilweise automatisiert. Vollautomatisierte Erklärungen (sogenannte Autofälle) können innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden. Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER erhöht die Chance, dass die Erklärung zum Autofall wird, da bereits vor der Übermittlung eine Plausibilitätsprüfung erfolgt. Papiererklärungen müssen hingegen erst digitalisiert werden, was die Bearbeitung verzögert. Bei einigen Erklärungen ist zudem eine personelle Nachbearbeitung erforderlich, die in der Reihenfolge des Eingangs erfolgt.

Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024

  • Verpflichtende Abgabe: Bis zum 31.07.2025 müssen Steuerpflichtige, die nicht steuerlich beraten werden, ihre Erklärung für 2024 einreichen.
  • Freiwillige Abgabe: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis Ende 2028 Zeit, eine Erklärung abzugeben (Veranlagung auf Antrag).

Informationen zur Grundsteuerreform

Ab 2025 erheben die Städte und Gemeinden die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide. Ein Einspruch gegen den Bescheid hemmt die Vollziehung der Grundsteuer nicht. Falls der Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid nachträglich geändert wird, wird auch der Grundsteuerbescheid automatisch angepasst.

Einsprüche zur Verfassungsmäßigkeit

Einspruchsverfahren, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnormen beziehen, ruhen aktuell grundsätzlich. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Anzeigepflichten bei Änderungen am Grundstück

Erstmalig sind Änderungen, die die Höhe des Grundsteuerwerts oder die Art des Grundstücks betreffen, dem Finanzamt anzuzeigen. Dazu zählen An- und Ausbauten, Neubau, Abriss, Kernsanierung oder der Verkauf eines Teilgrundstücks.

  • Änderungen in 2022/2023: Fristverlängerung bis zum 31.12.2024.
  • Änderungen ab 2024: Anzeige muss bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Die Anzeige kann über ELSTER (www.elster.de) mittels Formular oder einer neuen Grundsteuerwerterklärung erfolgen. Das Finanzamt kann in Einzelfällen auch eine Grundsteuerwerterklärung anfordern.

Erreichbarkeit der Finanzämter und Terminbuchung

Für den persönlichen Besuch im Finanzamt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können online über www.schleswig-holstein.de/finanzaemter-termin oder telefonisch vereinbart werden. So lassen sich Wartezeiten minimieren und der Besuch planbarer gestalten.

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