Navigation und Service

Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer


Auf Wunsch der Kommunen wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.

Letzte Aktualisierung: 04.06.2024

In Schleswig-Holstein wird die Neuausrichtung der Grundsteuer vorbereitet. Die Landesregierung hat gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden über die erwarteten Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten diskutiert. Diese Veränderungen resultieren aus dem Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer, das auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.

Ein eingerüsteter Neubau eines Wohnhauses im Grünen.
Kommunen sollen differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ermöglicht werden.

Differenzierte Hebesätze als flexible Lösung

Finanzministerin Monika Heinold betonte, dass auf Wunsch der Kommunen ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Die kommunalen Landesverbände begrüßen diese Initiative. Sie sehen darin eine Chance, die kommunalen Handlungsoptionen zu erweitern und das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu stärken.

Herausforderungen

Die kommunalen Landesverbände weisen jedoch darauf hin, dass die differenzierten Hebesätze verfassungsfest begründet werden müssen. Es ist derzeit unklar, in welchem Umfang die Kommunen diese Möglichkeit in der Praxis nutzen werden. Dennoch soll die zusätzliche Flexibilität den Kommunen in Schleswig-Holstein bereits zum 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen.

Verantwortung der Kommunen

Kommunen, die sich für differenzierte Hebesätze entscheiden, müssen die Gründe für ihre Entscheidungen transparent darlegen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Grenzen des Gleichbehandlungsgebots gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes eingehalten werden.

Übernahme des NRW-Gesetzentwurfs

Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben vereinbart, den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen inhaltlich unverändert zu übernehmen.

Monika Heinold spricht in ein Mikrofon mit NDR-Logo
Monika Heinold im Gespräche mit einer Journalistin.

Finanzministerin Heinold erklärt: „Wir sind schon dabei, eine entsprechende Formulierungshilfe für den Landtag zu erarbeiten, damit das parlamentarische Verfahren zügig beginnen kann. Uns war wichtig, dass es eine Entscheidung der Kommunen ist, ob die Option kommunal zu bestimmender differenzierter Hebesätze ermöglicht wird. Denn auch die Verantwortung der Ausgestaltung liegt ja vor Ort.

Veröffentlichung des Transparenzregisters

Das bereits vereinbarte Transparenzregister bleibt unverändert und umfasst keine differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B. Wie mit den Kommunen abgestimmt, wird das Register im September veröffentlicht. Die Landesregierung wird dem Parlament kurzfristig eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Ermöglichung differenzierter Hebesätze vorlegen.

Diese Maßnahmen sollen den vielfältigen und unterschiedlichen Entwicklungen in den Regionen Schleswig-Holsteins gerecht werden und den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Grundsteuer ermöglichen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen