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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Aus IMPULS 2030 wird IMPULS 2040


Finanzministerium stellt Umsetzungskonzept für klimaneutrale Landesliegenschaften vor.

Letzte Aktualisierung: 15.03.2024

Die Landesregierung hat in dieser Woche auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold dem Umsetzungskonzept für die energetische Modernisierung der Landesliegenschaften im Rahmen der Klimaschutzstrategie der Landesverwaltung zugestimmt.

Von links nach rechts: Finanzministerin Monika Heinold, Geschäftsführerin Susanne Quante, Mdizinischer Gescheftsführer Prof. Dr. Klaus Rabe und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken halten gemeinsam die IMPULS Plakette auf der Baustelle
Monika Heinold bei einem IMPULS-Termin auf der Baustelle der LungenClinic Grosshansdorf.

Finanzministerin Monika Heinold sagte zum neuen Konzept: „Klar ist, wir müssen den Klimawandel durch CO₂-Einsparungen aktiv begrenzen. Hier hat der Gebäudesektor ein großes Potenzial. Als Land ist es unsere Aufgabe, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Strategie zur energetischen Modernisierung der Landesliegenschaften sorgen wir langfristig dafür, dass die Gebäude des Landes klimaneutral betrieben werden. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag, um Schleswig-Holstein zum klimaneutralen Industrieland zu machen.“

Laut Umweltbundesamt verursacht der Betrieb von Gebäuden in Deutschland rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Es gibt derzeit 808 beheizte landeseigene Gebäude, die im Zusammenhang eines klimaneutralen Gebäudebetriebs betrachtet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Ministerien, Finanzämter, Gerichte oder Polizeistationen.

Gesetzlicher Hintergrund

Hintergrund des vorgestellten Umsetzungskonzeptes ist das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG), welches das Land verpflichtet, seine Landesliegenschaften treibhausgasneutral umzustellen.

Bis 2040 soll die Strom- und Wärmeversorgung der Landesliegenschaften CO2-frei erfolgen. Aus diesem Grund wurde 2020 die „Strategie zum Erreichen der Klimaschutzziele in der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein“ mit der für die Landesliegenschaften relevanten Einzelstrategie „Bauen und Bewirtschaftung beschlossen. Das vom Finanzministerium, der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) und der externen Firma ee concept GmbH erarbeitete Konzept baut auf der Umsetzung der Einzelstrategie Bauen und Bewirtschaftung auf.

Staatssekretär Oliver Raabe auf der Kabinetspressekonferenz zur Nachschiebeliste
Finanzstaatssekretär Oliver Rabe auf einer Kabinettspressekonferenz im Landeshaus.

Aus dem Umsetzungskonzept leiten sich die unten beschriebenen drei zentralen Handlungsfelder ab. „Mit dieser Sanierungsstrategie haben wir die Maßnahmen und Arbeitsschritte festgelegt, um unsere Klimaziele bei den Landesliegenschaften zu erreichen und den Gebäudebestand des Landes zu modernisieren“, betont Finanzstaatssekretär Oliver Rabe.

Diese erste Fassung wird in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeschrieben, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können und neue Erkenntnisse einfließen zu lassen. Hierzu Frank Eisoldt, GMSH-Geschäftsführer: Mit dem Umsetzungskonzept liegt eine konkrete Arbeitsgrundlage vor, wie die Klimaneutralität aller Landesliegenschaften erreicht werden kann. Es ist konsequent vom Ende hergedacht (2040) und integriert die Handlungsfelder regenerative Energieversorgung, energetische Sanierung und Flächenreduktion.“

Erstes Handlungsfeld: Regenerative Energieversorgung

Das erste Handlungsfeld Regenerative Energieversorgung umfasst die CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung. Bei der Stromversorgung ist das Land bereits klimaneutral, da zu 100 Prozent Öko-Strom bezogen wird. Zudem leistet das Land mit der von Finanzministerin Monika Heinold bereits vorgestellten Photovoltaik-Strategie einen weiteren Beitrag.

Im Zuge der Umstellung auf eine regenerative Wärmeversorgung teilt die Landesregierung ihre Liegenschaften in drei Kategorien ein:

  • eigenständig wärmeversorgt
  • nahwärmeversorgt
  • und fernwärmeversorgt

Die konkreten Maßnahmen fokussieren sich auf die eigenständig- und nahwärmeversorgten Gebäude, da das Land die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in diesen beiden Clustern selbst in der Hand hat. Um die Gebäude auf regenerative Wärmeversorgung umzustellen, muss ein Teil der Gebäude energetisch saniert werden (s. Handlungsfeld zwei). Derzeit sind 346 Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze ist nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes bis 2045 durch die jeweiligen Betreiber zu gewährleisten.

Für die Kommunale Wärmewende in Schleswig-Holstein stehen Landesmittel in Höhe von 105 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem hat die Landesregierung zugesagt, Landesbürgschaften für Investitionen in den Neubau von Wärmenetzen sowie die Erweiterung und den Umbau bestehender Wärmenetze mit einem Bürgschaftsrahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro zu übernehmen. Zur Erzielung von Energieeinsparungen ist auch bei den fernwärmeversorgten Gebäuden des Landes eine energetische Sanierung sinnvoll und wird mit eingeplant.

187 Gebäude sind aktuell an ein Nahwärmenetz angeschlossen. 34 Gebäuden können, aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, potentiell in einem neu zu errichtenden Nahwärmenetz zusammengeschlossen werden.

Bei allen weiteren Gebäuden mit eigenständiger Wärmeversorgung muss diese ebenfalls bis 2040 dekarbonisiert werden. Dabei werden die aktuellen Wärmeerzeuger (i. d. R. Öl- oder Gaskessel) in Abhängigkeit von den noch zu erstellenden kommunalen Wärmenetzplanungen voraussichtlich durch elektrische Wärmepumpen ersetzt und lokal verfügbare Umwelt- und Abwärme erschlossen.

Zweites Handlungsfeld: Ressourcenschonende Sanierung

Das zweite Handlungsfeld Ressourcenschonende Sanierung beinhaltet die baulichen Maßnahmen. Um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpen sicherzustellen, müssen die damit wärmeversorgten Gebäude in der Regel auf niedrigere Systemtemperaturen angepasst werden. Reicht dafür eine Anpassung im Gebäudebetrieb nicht aus, so muss die Niedertemperaturfähigkeit der Gebäude baulich durch energetische Sanierungsmaßnahmen (Gebäudehülle wie Dach, Fassade, Fenster und ggf. Lüftungsanlagen) hergestellt werden. Daraus ergibt sich eine Verknüpfung mit dem ersten Handlungsfeld „Regenerative Wärmeversorgung“, die eine enge zeitliche und technische Abstimmung des Austausches der Wärmeerzeuger, welche u.a. in Abhängigkeit zur Kommunalen Wärmeplanung steht, mit energetischen Sanierungsmaßnahmen erfordert. Zusätzlich werden nachwachsende, recycelte oder recyclingfähige Baumaterialien standardmäßig verwendet.

Drittes Handlungsfeld: Reduzierung der Büroflächen

Die Umsetzung der aus den ersten beiden Handlungsfeldern resultierenden baulichen Maßnahmen erfordert unter Umständen den Freizug einzelner Gebäude. Für die koordinierte Umsetzung werden daher regionale Portfoliokonzepte entwickelt, die auch die Zielsetzungen aus dem dritten Handlungsfeld „Reduzierung der Büroflächen“ einbeziehen. Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes hat sich die Landesregierung darauf verständigt, die beheizte Nettoraumfläche gegenüber dem Referenzwert aus dem Jahr 2019 um 20 Prozent bis 2040 zu verringern.

Hierfür wurden landesweit 17 regionale Cluster gebildet, in deren Einzugsbereich Standortveränderungen von Dienststellen (z. B. durch Umzüge oder Interimsunterbringung) realisierbar sind. Gebäude mit Eigenwärmeversorgung sowie Gebäude mit einem schlechten energetischen Sanierungszustand wurden in diesen Clustern identifiziert. Durch dieses Flächenmonitoring wird der tatsächliche Flächenbedarf in einem regionalen Zusammenhang aufgezeigt und ergänzt somit die bisher ressortbezogenen Flächeneinsparverpflichtungen um diesen regionalen Aspekt. Dadurch können Reduzierungen von Büroflächen am Standort unter Umständen auch behördenübergreifend umgesetzt werden. Demnach werden nur die Flächen saniert, die auch künftig nach den Maßgaben des Flächenmonitorings regional benötigt werden. Die Strategie berücksichtigt dabei die besonderen Anforderungen der Justiz, der Polizei sowie der Hochschulen, die eigene Konzept zur Erreichung der Flächeneinsparung entwickeln.

Um die drei Handlungsfelder umsetzen zu können, bedarf es einer Neuausrichtung der Prozesse. Ziel ist es, die Anforderungen des EWKG mit den weiteren Bedarfen der Nutzer der Gebäude, angestrebten Flächeneinsparung und bautechnischen Anforderungen wie z.B. Barrierefreiheit gut abzustimmen.

Umsetzungskosten

Für die Umsetzung dieses Konzepts ergeben sich bis zum Jahr 2040 Gesamtkosten (Bau- und Baunebenkosten) von rund 2,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Anpassung, die mit den Sanierungsmaßnahmen gekoppelt werden.

Ziel ist es, das Umsetzungskonzept mit den weiteren baulichen Maßnahmen aus dem Einzelplan für Hochbaumaßnahmen des Landes und dem Programm IMPULS eng zu vernetzen. Dazu wird das lnfrastrukturmodernisierungs-Programm IMPULS bis 2040 fortgeschrieben.  

Hierzu Finanzministerin Monika Heinold: „Aus IMPULS 2030 wird IMPULS 2040. Wir planen, den neuen Infrastrukturbericht im zweiten Quartal 2024 vorzulegen. Der Bericht wird die bisher bekannten Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe darstellen, erweitert um den Bedarf, der sich aus dem Ziel der Klimaneutralität ergibt. Damit gehen wir den schon begonnenen Weg, die Landesliegenschaften klimaneutral zu sanieren, konsequent weiter und nutzen getroffene Vorsorgen in IMPULS und dem Programm zur Energetischen Modernisierung von Landesliegenschaften (EMiL), um zügig mit der Realisierung des neuen Umsetzungskonzepts zu beginnen.

Energetische Sanierung bereits im vollen Gange

Bereits in den vergangenen Jahren wurden bauliche Maßnahmen, die aufgrund von Instandsetzung, technischen Anforderungen oder Nutzerbedarfen notwendig waren, nach Möglichkeit mit energetischen Sanierungsmaßnahmen gekoppelt.

So wurde beispielsweise das Polizeirevier Westerland Sylt, das Finanzamt Dithmarschen/Passivhaus Heide oder das Land- und Amtsgericht Lübeck energetisch modernisiert.

Gebäude des Finanzamtes
Das Finanzamt in Dithmarschen.

Dort wo in der Abwägung Neubauten erforderlich waren, wurden diese mit einem hohen energetischen Standard erbaut und sind in aller Regel mit Anteilen an regenerativen Energien umgesetzt. So wird beispielsweise an der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung (PDAFB) in Eutin ein Nahwärmenetz installiert, in Husum im Erweiterungsneubau für das Finanzamt Nordfriesland wird die Wärmeversorgung über Geothermie und der Strombedarf über Photovoltaik-Anlagen gedeckt und auch bei der Quartiersentwicklung CAU Kiel Bremerskamp wird ein klimaneutraler Campus angestrebt.

Mit dem Umsetzungskonzept wird die Sanierung der Landesliegenschaften nun für alle beheizten Gebäude konsequent fortgeführt.

 

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