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Leitlinien für Haushaltskonsolidierung beschlossen


Nach fast zweitägigen Beratungen hat sich die Landesregierung auf einen Haushalts-Fahrplan für die nächsten Jahre verständigt. Dank zusätzlicher Einsparungen sollen Einnahmen und Ausgaben bis 2030 wieder harmonieren.

Letzte Aktualisierung: 05.03.2024


Das Kabinett hat bei einer Klausurtagung in Sankelmark über die mittelfristige Haushaltsplanung beraten. "Wir gehen die Konsolidierung des Haushalts ambitioniert und ehrgeizig an. Das wird kein kurzer Sprint, wir brauchen über die nächsten Jahre etwas Kondition. Aber wir machen Schleswig-Holstein fit für die Zukunft", sagte Ministerpräsident Daniel Günther auf einer Pressekonferenz. Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold ergänzte: "Die Haushaltslage ist ernst. Wir werden das Land auch in schwierigen Zeiten gut regieren, der Rahmen ist gesteckt."

Daniel Günther und Monika Heinold
In Kiel stellte Ministerpräsident Günther gemeinsam mit Finanzministerin Heinold die Ergebnisse der Kabinettsklausur vor.

Große Herausforderungen

Die Lücke in der Mittelfristigen Finanzplanung (MFP) beträgt aufwachsend rund eine Milliarden Euro, mit dem Haushalt 2025 ist eine Lücke von rund 580 Millionen Euro zu schließen. Den Corona-Notkredit wird die Landesregierung im Haushaltsjahr 2024 letztmalig nutzen. Abhängig von der Entwicklung der Einnahmesituation wird auch 2025 mit den in der Verfassung vorgesehenen Verschuldungsmöglichkeiten gearbeitet. Dazu gehören Konjunktur- wie Notkredite. Im Bereich Migration und Flucht führen die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu hohen Kosten und verdeutlichen die Notwendigkeit der Energiesouveränität. Hinzu kommen die Folgekosten der Jahrhundert-Ostseesturmflut. Diese Ausgaben können aktuell nur mit Hilfe von Notkrediten bewältigt werden – die aber nur eine Übergangslösung sein können.

Schuldenbremse erschwert Krisenbewältigung

"Die Schuldenbremse zeigt in Krisen ‚Webfehler‘", so der Ministerpräsident und die Finanzministerin. "Im Anschluss an eine Notlage unterliegen die Staatsfinanzen sehr starken fiskalpolitischen Einschränkungen." Das erschwere den Umgang mit den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der multiplen Krisen, die über das Jahr ihrer Entstehung andauerten. Das bestätigt auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft. Dieser hatte in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse empfohlen, künftig nach einer Notlage mit einer Übergangsphase zu planen, in der das zulässige strukturelle Defizit über der normalen Regelgrenze liegt, aber stetig reduziert wird.

Landesregierung folgt Experten-Empfehlung

"Wir folgen der Empfehlung des Sachverständigenrats, nach einer Notlage mit einer Übergangsphase zu arbeiten", sagte Günther. Im Rahmen der Klausurtagung habe sich die Landesregierung auf einen Anpassungspfad, der Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahr 2030 schrittweise wieder in Einklang bringe. "Die Situation erfordert ein planvolles und planbares Vorgehen. Das Kabinett hat sich darauf geeinigt, dass die Rückführung des Defizits schrittweise während der nächsten Jahre erfolgt. Wir haben einen klaren Pfad definiert, ehrgeizige Ziele und die Zukunft unseres Landes fest im Blick", sagte der Regierungschef.

Innerhalb des bestehenden verfassungsrechtlichen Verschuldungsrahmens stellt die Landesregierung Verfassungskonformität dabei über eine Verwendung der im Versorgungsfonds angesparten Mittel sicher. Die Pensionszahlungen sind unabhängig vom Fonds und sind weiter gesichert.

Monika Heinold auf der Pressekonferenz zur Finanzplanung
Die Finanzministerin als auch Ministerpräsident Günther sprachen sich für eine Reform der Schuldenbremse aus.

"Gerade in Krisen braucht es Planbarkeit, Verlässlichkeit und klare Worte. Wir kommen um spürbare Einsparungen nicht herum, aber wir nutzen den Verschuldungsrahmen und das in guten Zeiten angesparte Vermögen, um die Wirkung abzufedern", betonte die Finanzministerin.

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