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Finanzministerium
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Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Land veröffentlicht Photovoltaik-Strategie


Die Landesregierung hat den nächsten Schritt beim Klimaschutz gemacht und eine Photovoltaik-Strategie für Landesliegenschaften veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2024

Zur Erreichung der festgeschriebenen Klimaschutzziele im Gesetz zur Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG) wird auch der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften strategisch geplant und bekommt damit mehr Dynamik. Dazu hat das Finanzministerium am 22. Januar die Photovoltaik-Strategie für Landesliegenschaften vorgelegt.

Ausbau nach strategischen Zielen

Monika Heinold bei einem Besuch an der Fachhochschule Kiel
Monika Heinold bei einem Besuch an der Fachhochschule Kiel

Finanzministerin Monika Heinold betonte: „Beim Klimaschutz haben wir als Land noch eine ganze Menge zu tun, um unsere Klimaziele zu erreichen. Neben der energetischen Sanierung von Landesliegenschaften und der Umsetzung ökologischer Standards, werden wir die Flächenpotentiale für Solarenergie auf den Landesliegenschaften ermitteln und optimal nutzen. Mit der Photovoltaik-Strategie setzen wir jetzt klare Ziele und Vorgaben für den weiteren Photovoltaik-Ausbau auf und an unseren Gebäuden.“

Finanzielle Mittel

Bis zum Jahr 2031 stehen aus dem Sondervermögen IMPULS für den Photovoltaik-Ausbau Mittel in Höhe von rund 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem können anteilig Mittel für den Ausbau von Solaranlagen aus dem Programm EMiL genutzt werden, das für die Gesamtaufgabe der energetischen Modernisierung der Landesliegenschaften insgesamt rund 210 Millionen Euro bis zum Jahr 2031 vorsieht (Stand Dezember 2023). Zu diesen Maßnahmen zählen neben dem Ausbau von PV-Anlagen beispielsweise auch energetische Sanierungen, Heizungserneuerungen oder Dach- und Fassadenbegrünungen.

Task-Force für die Umsetzung

Um die PV-Strategie zielgerichtet umzusetzen, hat die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) eine Task-Force „PV-Anlagen“ eingerichtet. Während die Planung von PV-Anlagen bei Neubau- und Dachsanierungen in den Landesliegenschaften bereits Standard ist, stehen in der PV-Strategie auch die Bestandsflächen im Fokus. Der gewonnene Strom soll vorrangig der Eigennutzung dienen, darüber hinaus gewonnener Strom wird in die lokalen Netze eingespeist.

Aktueller Stand

Derzeit sind auf den Landesliegenschaften 43 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 640 kWp errichtet. Acht weitere PV-Anlagen sind aktuell in der Umsetzung, weitere 70 Anlagen sind geplant. In einem nächsten Schritt wird die GMSH Potentiallisten für infrage kommende Gebäude und Flächen aufstellen.

Photovoltaik Anlagen auf dem Rasen
Die Task-Force der GM.SH wird Potentiallisten erstellen im Hinblick auf die konkrete Eignung für die Installation von PV-Anlagen. Die Liste für Dachflächen wird bis 2024 und die für Fassaden, Parkplätze sowie gebäudenahe Freiflächen bis 2025 fertig gestellt

Weiteres Vorgehen

In den Potentiallisten erfasst die GMSH sämtliche Dachflächen und Fassaden sowie Parkplätze und gebäudenahe Freiflächen auf und an Landesliegenschaften im Hinblick auf ihre Eignung für die Installation von PV-Anlagen. Die Übersichten für Dachflächen wird bis 2024 und die für Fassaden, Parkplätze sowie gebäudenahe Freiflächen bis 2025 fertiggestellt. Bei der Überprüfung der Potentiale spielen sowohl baulicher Zustand, Effizienz, Wirkungsgrad, Nutzung und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle.
„Es ist richtig und wichtig, die Potentiale für PV-Anlagen an und auf unseren Landesliegenschaften zielgenau zu nutzen. Dazu gehen wir den nächsten Schritt, in dem wir künftig nicht nur bei Neubau und Sanierung Solaranlagen mitplanen, sondern für alle Liegenschaften die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Angesichts der enormen Herausforderung und der Aufgaben, die wir bei der Sanierung und Modernisierung unserer Liegenschaften haben, ist dies ein weiterer ehrgeiziger Plan“, betonte Heinold.

Zwischenziel

Nach Fertigstellung der Potentiallisten wird das gesamte Ausbauziel bis 2040 festgelegt und umgesetzt. Als Zwischenziele werden bis 2026 PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 5.000 kWp und bis 2030 PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 12.500 kWp realisiert.

Mann mit orangenem Helm moniert eine Phiotovoltaik-Anlage auf einem Dach unter blauem Himmel
Die Landesregierung plant mit den PV-Anlagen auf ihren Liegenschaften bis 2026 eine Leistung von mindestens 5.000 kWp zu realisieren.

Stromertrag und Einsparungen

Insgesamt liegt das geschätzte Stromerzeugungspotential der Anlagen auf den Dachflächen der Landesliegenschaften bei rund 23.500 Kilowatt-Peak (kWp).

  • Damit würden etwa 20 Prozent des aktuellen Strombedarfs in Landesliegenschaften gedeckt.
  • Je Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung kann mit einem Ertrag von rund 850 Kilowattstunden/Jahr (kWh/a) gerechnet werden.
  • Abhängig von Strompreisen, Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsanteil können so Einsparungen aus Eigenverbrauch bis zu rund 300 Euro je kWp oder Einspeisevergütungen bis zu rund 90 Euro je kWp jährlich erreicht werden.

Zusätzlich werden bis 2027 mindestens drei Pilotprojekte mit Speichermodellen an Landesliegenschaften umgesetzt. Hintergrund ist, dass eine Kombination von Speichertechnologien mit Speicher- und Lastmanagement dazu führen kann, dass der mit PV-Anlagen erzeugte Strom umfassender und effizienter den Eigenbedarf in Landesliegenschaften decken kann.

Mehr zur Strategie Strategie Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften

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