Die Polizei warnt kurz vor Jahresende vor erneuten Betrugsversuchen per E-Mail im Namen der Steuerverwaltung. Betreff und Absender sowie angehängte PDF-Dokumente mit einem gefälschtem Briefkopf sollen den Anschein erwecken, dass die Mail vom Bundesministerium der Finanzen versendet worden ist.
Die Polizei meldet, dass im Betreff folgende Varianten auftreten können: „Steuerbescheid / Akte-102.UP /“, „Einkommensteuererklärung / Steuerbescheid / Steuerbetrug“ oder „Steuerbescheid Aktenzeichen 4785-OP.UT“. Weitere Betreffvarianten sind möglich.
Absender können dabei „Generaldirektion für Finanzen“ oder „Steuerbehörde“ sein.
Im Anschreiben wird der Einduck vermittelt, dass eine Steuerhinterziehung/Straftat vorliegt. Als Konsequenz daraus wird eine mehrjährige Haftstrafe oder eine mittlere sechsstellige Strafzahlung angedroht. Diese Konsequnzen könne aber vermieden werden, indem binnen einer Frist von 14 Tagen ein Betrag von 7.000 Euro gezahlt würde.
Die Polizei berichtet, dass die Täter bei erfolgreicher Rückantwort durch die potentiellen Opfer passende Kontodaten zusenden, auf die dann überwiesen werden soll. Zudem ist eine Aufforderung zur Verifizierung (z.B. Mitsenden von Personalausweisbildern) denkbar. Auch das Zusenden von Links, ist denkbar. So besteht dadurch zusätzlich die Gefahr des Phishings im Onlinebanking. Weiterhin besteht die Gefahr von Schadsoftware, die in einem angehängten Dokument versteckt ist oder auf einer verlinkten Webseite lauert.
Wer eine solche oder vergleichbare Mail bekommen hat, kann diese bedenkenlos löschen.
Wer allerdings auf die Masche zum Opfer gefallen ist, sollte bei bereits erfolgten Überweisungen seine zuständige Bank unverzüglich kontaktieren. Im Anschluss sollte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die zugehörige Onlinewache erfolgen.