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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümerinnen und Eigentümer

Die Finanzverwaltung beginnt diese Woche mit dem Versand der Erinnerungsschreiben zur Grundsteuer-Erklärung.

Letzte Aktualisierung: 28.03.2023

Am 31. Januar 2023 endete die Frist zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung. Rund 200.000 säumige Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein erhalten in den kommenden Tagen ein Erinnerungsschreiben. Die Finanzverwaltung beginnt diese Woche mit dem Versand. Bislang haben in Schleswig-Holstein rund 82 Prozent ihre Erklärung abgegeben.

Daten für die neuen Steuersätze

Finanzministerin Monika Heinold unterstreicht noch einmal, wie wichtig die Grundsteuer-Erklärungen für die Kommunen sind:
„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen. Sie finanziert Schulen, Schwimmhallen oder Sportplätze. Damit die Kommunen die neuen Hebesätze festsetzen und ab 2025 die Steuer nach neuem Recht erheben können, müssen alle Erklärungen vorliegen. Deshalb appelliere ich noch einmal an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Erklärung schleunigst abzugeben."

Finanzministerin Monika Heinold in ihrem Büro mit einem Aktenordner in der Hand.
Bis zum 31. Januar 2023 mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Erklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben.

Nach dem Erinnerungsschreiben

"Wir werden zunächst mit dem Schreiben nur erinnern. Die Finanzverwaltung hat aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge zu erheben, Zwangsgelder festzusetzen und die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, so Finanzministerin Monika Heinold.

Eine Stadt von oben, Einfamilienhäuser mit viel Gründazwischen direkt am Meer gelegen
Diejenigen, die einen individuellen Fristverlängerungsantrag gestellt und genehmigt bekommen haben, erhalten in der Regel kein Erinnerungsschreiben.


In Schleswig-Holstein müssen im Zuge der bundesweiten Grundsteuer-Reform rund 1,26 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Diejenigen, die noch nicht abgegeben haben, werden nun zunächst mit dem Schreiben an ihre Abgabepflicht erinnert. Grundsätzlich hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je Monat zu erheben, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen sowie die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Maßnahmen greifen nicht, wenn ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde und die neue Frist eingehalten wird. 

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