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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Bundesgesetzliche Absenkung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen


Schleswig-Holsteins Finanzämter beginnen ab Februar mit dem Versand von Bescheiden

 

Letzte Aktualisierung: 31.01.2023

Monika Heinold Portät

Der Bundesgesetzgeber hat in Folge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils die Absenkung des Zinssatzes für Steuernachforderungen und Steuererstattungen von 6 Prozent auf 1,8 Prozent pro Jahr beschlossen.
Finanzministerin Monika Heinold kündigte heute die Umsetzung der bundesgesetzlichen Neuregelung in Schleswig-Holstein an:

Wann wird die Änderung umgesetzt?

"Ab Anfang Februar werden die schleswig-holsteinischen Finanzämter alle Steuerkonten auf eine Anpassung der Zinssätze überprüfen und Bescheide an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen versenden. Ich begrüße, dass der Bundesgesetzgeber eine Evaluierungsklausel ergänzt hat, mit der die Angemessenheit des Zinssatzes regelmäßig überprüft wird“, so Heinold.

Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüfen. In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Bürgerinnen und Bürger versendet.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen an den Staat gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist. Außerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten Einführung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren. Die erforderliche Prüfung erfolgt seitens der Finanzämter, die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht tätig werden.

Mehr Informationen dazu in der Pressemitteilung.

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