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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet in 14 Tagen


Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung abgegeben haben.

Letzte Aktualisierung: 17.01.2023

In zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Rund 1,3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein sind im Rahmen der bundesweiten Reform verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung über ihren Grundbesitz abzugeben.
Die Abgabequote liegt bislang bei 60 Prozent.

Wo finde ich Unterstützung?

Als Land stellen wir ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung. Finanzministerin Heinold unterstrich, dass dazu auch die Möglichkeit gehöre, sich im Finanzamt vor Ort zu informieren. Dieses Angebot richte sich
insbesondere auch an diejenigen, die keinen Internetzugang zur Verfügung hätten. Zudem erinnerte sie daran, dass eine Registrierung bei ELSTER einige Tage in Anspruch nehmen könne.

Monika Heinold vor dem Plenarsaal des Landtags Schleswig-Holstein. Sie trägt ein dunkelblaues Kostüm und hat die Hände ineinandergelegt. Konzentriert spricht sie mit einer Person, die nicht im Bild ist.
Finanzministerin Monika Heinold vor dem Plenarsaal des Landtags Schleswig-Holstein

Was passiert bei verspäteter oder Nicht-Abgabe?

Zunächst werden Erinnerungsschreiben versenden, aber die Finanzverwaltung hat auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen.
Heinold betonte: „Es liegt an den Eigentümerinnen und Eigentümern, ob und in welchem Umfang es zu diesen Maßnahmen kommen wird.“
Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer finden sich alle Informationen sowie Unterstützungsangebote zum Thema Grundsteuer:

Geben Steuerpflichtige ihre Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig ab, hat die Finanzverwaltung neben dem Versenden von Erinnerungsschreiben die Möglichkeit, Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festzusetzen.

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