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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Maßnahmenplan zur Energieeinsparung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energieversorgungslage hat das Finanzministerium einen Maßnahmenplan zur Energieeinsparung für die Liegenschaften des Landes erarbeitet.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2022

Die Maßnahmen betreffen die rund 450 Liegenschaften im sogenannten "Zentralen Grundvermögen zur Behördenunterbringung des Landes". Dazu gehören beispielsweise die Ministerien, Finanzämter, Amtsgerichte oder Polizeistationen. Nicht darunter fallen unter anderem Hochschulen, Schulen und Justizvollzugsanstalten.

Sofortmaßnahmen

  • Für einen energieeffizienten Betrieb in der Heizperiode werden die Einstellungen der Heizungsanlagen durch die GMSH überprüft (Erreichung des zulässigen Temperaturminimums in Büros, 19 Grad Celsius) und falls erforderlich gewartet (beispielsweise Entlüften der Heizungen, hydraulische Abgleiche).
  • Dort wo Klimaanlagen vorhanden sind, wird die Kühlleistung auf das zulässige Höchstmaß reguliert (26 Grad Celsius).
  • Beleuchtungen und Fassadenanstrahlungen werden abgeschaltet, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen.
  • Repräsentative Anlagen wie Brunnen oder elektrisch betriebene Kunstwerke werden abgeschaltet.
  • Sensibilisierung der Nutzer:innen und Gebäudebewirtschaftungen vor Ort, um unnötige Energieverbräuche abzustellen.
  • Warmwasserverbrauch reduzieren, Handwaschbecken wo möglich auf Kaltwasserversorgung umstellen.
  • Licht ausschalten: Schalten Sie das Licht immer aus, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
  • Stand-by-Geräte ausschalten: Schalten Sie Geräte ganz aus. Nutzen Sie dafür auch Steckdosenleisten mit Netzschalter – werden über die GMSH angeboten.
  • Verzicht auf Ventilatoren und Kleinklimaanlagen.
  • Flächenreduzierende Raumkonzepte: Wo möglich, Prüfung und Erstellung unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme flexibler Arbeitsformen sowie der betrieblichen Anforderungen der Dienststellen.
  • Co-Working-Spaces in energetisch sparsamen Liegenschaften: Einzurichten Im Zusammenhang mit der Erstellung flächenreduzierender Raumkonzepte.

Sofortmaßnahmen ab der Heizperiode (01.09.22 bis 30.04.23):

  • Keine Beheizung in wenig genutzten Gebäudebereichen (beispielsweise Flure, Foyers,Technikräume).
  • Wo sinnvoll, Türen zu Fluren und Treppenhäusern geschlossen halten: So verhindern Sie, dass die Wärme aus den beheizten Räumen verloren geht.
  • Heizkörper freistellen: Hierdurch kann eine bessere Wärmezirkulation erreicht werden.
  • Umsetzung der flächenreduzierenden Raumkonzepte durch Freiziehen von Flächen und dort Absenken der Raumtemperaturen.
  • Verzicht auf Heizlüfter: Der Einsatz würde den Einspareffekt durch den erhöhten Stromverbrauch abschwächen.
  • Wo möglich, Stoßlüften statt Kipplüften: Machen Sie beim Lüften das Fenster ganz auf und die Heizung ganz aus. Lassen Sie Fenster nicht dauerhaft geöffnet.

Maßnahmen bei Vorliegen neuer bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen

  • Ausweitung der Inanspruchnahme von Co-Working / flexiblen Arbeitsformen unter Ausschöpfung des neuen gesetzlichen Rahmens mit dem Ziel größtmöglicher Flächenreduzierung durch temporäre Räumung von Gebäuden / Gebäudeteilen und Absenken der Raumtemperaturen.

Maßnahmen bei Versorgungsausfall oder stark eingeschränkter Versorgung

  • Zentralisierung zwingend in Präsenz erforderlicher Bereiche (ggf. auch behördenübergreifend in möglichst energetisch sparsamen Liegenschaften).

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