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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen verlängert

Bis zum 31. Januar 2023 können die Erklärungen zur Grundsteuer noch abgegeben werden. Darauf haben sich Bund und Länder einvernehmlich geeinigt.

Letzte Aktualisierung: 13.10.2022

Eine ältere Frau geht durch eine enge Straße mit kleinen alten Häusern
Durch den Beschluss von Bund und Ländern ist die Abgabefrist für die Erklärung der Grundsteuer um drei Monate verlängert worden.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der heutigen Konferenz der Finanzminister:innen in Berlin einvernehmlich verständigt. Bürger:innen sollen dadurch in dieser ohnehin schon krisenreichen Zeit nicht zusätzlich belastet werden und Finanzämter von einer möglichen Vielzahl an Fristverlängerungsanträgen verschont bleiben. Damit haben Bürger:innen drei Monate länger Zeit, ihre Erklärung einzureichen.

Finanzministerin Monika Heinold hatte immer wieder betont, dass eine gemeinsame Einigung von Bund und Ländern geboten sei: "Mit dem heutigen Beschluss haben die Menschen weitere drei Monate Zeit, das Grundsteuerformular auszufüllen. Mit den vielfältigen Hilfestellungen, die das Finanzministerium und die Finanzämter geben, müsste diese Aufgabe zu bewältigen sein."

Mit dem heutigen Beschluss haben die Menschen weitere drei Monate Zeit, das Grundsteuerformular auszufüllen.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Hier finden Sie alle Hilfen und Informationen zur Grundsteuererklärung: Zum Grundsteuerportal

Fast eine halbe Million Erklärungen bereits abgegeben

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein rund 1,3 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz. Bisher sind in Schleswig-Holstein 448.727 Erklärungen abgegeben worden, das sind 35,5 Prozent. Die ursprünglich gesetzte Frist zur Abgabe sollte am 31. Oktober 2022 auslaufen.

Einnahmen der Kommunen sichern

Trotz der beschlossenen Fristverlängerung empfiehlt Ministerin Heinold, den heute neu vereinbarten Termin ernst zu nehmen: "Unsere Kommunen sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Damit diese Einnahmen auch ab 2025 gesichert sind, braucht es jetzt die Kooperation aller Beteiligten. Die neu gesetzte Frist muss eingehalten werden." Die Grundsteuer sei eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen. Daher sei die rechtzeitige Abgabe der Grundsteuererklärungen die zeitnah notwendige Vorarbeit, damit die Kommunen auf Basis der jetzt zu erhebenden Daten ihre Hebesätze neu und aufkommensneutral festsetzen können, betonte Heinold.

Pragmatische Wege für steuerberatende Berufe

Schon nach der bisherigen Gesetzeslage war es möglich, im Einzelfall und bei Vorliegen eines sachlichen Grundes einen individuellen Fristverlängerungsantrag zu stellen. Die Entscheidung daüber liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Finanzamts.

Zusätzlich hat das Finanzministerium im Jahr 2022 frühzeitig den Dialog mit den Spitzen von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband begonnen. Ziel war es, der besonderen Situation gerecht zu werden, dass die Steuerberater:innen eine Vielzahl von Erklärungen bis zum 31.10.2022 abgeben müssen. Dabei wurde ein pragmatischer Weg aufgezeigt, damit erforderlichenfalls die Berater:innen mit den zuständigen Finanzämtern individuell einen zeitlich gestreckten Ablaufplan vereinbaren können, um den Arbeitsanfall zu bewältigen.

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