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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Frauenquote für Landesunternehmen und Sparkassen

In Zukunft müssen Unternehmen und Beteiligungen des Landes die Führungsgremien zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzen.

Letzte Aktualisierung: 04.10.2022

Zwei Frauen im Gespräch
Künftig müssen Frauen die Hälfte der Plätze den Führungsgremien von Landesunternehmen besetzen.

"Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, also sollten sie auch zur Hälfte mitbestimmen dürfen. Leider sind wir in puncto Gleichstellung immer noch nicht da, wo wir hinwollen", sagte Finanzministerin Monika Heinold zum Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat.

Es zeige sich immer wieder, dass freiwillige Regelungen nicht den gewünschten Effekt hätten, erklärte die Ministerin. Deshalb habe sich die Landesregierung auf ihren Vorschlag hin entschieden, als Land mit gutem Beispiel voranzugehen und eine verbindliche Frauenquote für Beteiligungen und Sparkassen einzuführen. "Wirkliche Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn wir keine Quote mehr brauchen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg", erklärte Heinold.

Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, also sollten sie auch zur Hälfte mitbestimmen dürfen.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Besser als der DAX

Schon heute achtet das Land darauf, Führungspositionen ausgewogen zu besetzen. In den Landesunternehmen haben Frauen die Hälfte der Aufsichts- und Verwaltungsratsposten inne. Unter den 38 Geschäftsführungen und Vorständen sind dagegen nur sieben Frauen, das ist weniger als ein Fünftel. Damit ist das Land besser aufgestellt als vergleichbare Unternehmen im Deutschen Aktienindex DAX, dort beträgt der Frauenanteil der Vorstände 14,6 Prozent. Zu den Landesbeteiligungen gehören unter anderem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) oder die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist Verfassungsauftrag gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 9 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.

Gleicher Anteil Frauen und Männer Pflicht

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Besetzung von Führungsgremien, bei denen das Land beteiligt oder Eigentümer ist, Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden müssen. Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern darf zukünftig nur eine Person betragen. Für den Fall, dass nur eine Person die Geschäftsführung wahrnimmt, sollen Frauen und Männer bei der Neubesetzung abwechselnd berücksichtigt werden. Bislang ist das eine sogenannte Soll-Vorschrift für die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Landesbeteiligungen und -unternehmen. Für die Aufsichtsräte von Sparkassen gibt es bisher noch keine Regelung dazu.

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