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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Entwurf für dritten Nachtragshaushalt 2022 vorgelegt

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich auch auf die Landesfinanzen aus. Mit dem dritten Nachtragshaushalt 2022 will die Landesregierung die Folgen bewältigen.

Letzte Aktualisierung: 20.09.2022

Ein Baukran neben einem eingerüsteten Haus
Das Land bildet Vorsorge, um die steigenden Baupreise abfangen und die Energieeinsparziele erreichen zu können.

"Krisen erfordern aktives und vorausschauendes Handeln. Die finanziellen Herausforderungen wachsen täglich. Die Dynamik der Preissteigerung im Energie- und Baubereich trifft auch die Landesverwaltung mit einer großen Wucht", erklärte Finanzministerin Monika Heinold in Kiel. Das Land müsse durch das dritte Entlastungspaket des Bundes allein in 2023 rund 420 Millionen Euro an Belastung im Landeshaushalt abbilden.

Wir helfen unserer Wirtschaft in dieser schweren Zeit und legen die Grundlage, um Vorsorge für die explodierenden Baupreise zu bilden und um unsere Energieeinsparziele erreichen zu können.

Ministerin für Finanzen Monika Heinold

Lösungen für die Herausforderungen der Krise

Der Entwurf für den dritten Nachtragshaushalt biete nun Lösungen: "Wir helfen unserer Wirtschaft in dieser schweren Zeit und legen die Grundlage, um Vorsorge für die explodierenden Baupreise zu bilden und um unsere Energieeinsparziele erreichen zu können. Mit dem Nachtragshaushalt machen wir deutlich, dass wir nicht nur mit Notkrediten, sondern auch mit sparsamem Wirtschaften die Krise bewältigen wollen. In welcher Höhe das gelingt, werden wir erst Ende 2022 wissen", erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Bürgschaften für Unternehmen

Mit dem dritten Nachtrag soll ein zusätzlicher Bürgschaftsrahmen des Landes von 500 Millionen Euro geschaffen werden, um Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten sind, zu unterstützen. Dieses Programm muss zuvor eine beihilferechtliche Prüfung durch die Förderinstitute durchlaufen und die Zustimmung des Landtages erhalten. Es steht zudem in Ergänzung zu Bundesprogrammen, die vorrangig in Anspruch genommen werden sollen, wie die Landesregierung im Rahmen des Spitzengesprächs Anfang September vereinbart hat. Die geplanten Förderprogramme sollen über die Förderinstitute im Land abgewickelt werden, die im Gegenzug durch Bürgschaften des Landes abgesichert werden.

Vorbereitung für Krisenkosten

Zudem soll mit dem Nachtragshaushalt ermöglicht werden, dass das Land Vorsorge für die Folgekosten der Krisen in Höhe von bis zu 170 Millionen Euro bilden kann. Dafür sollen Minderausgaben und Mehreinnahmen, die im Rahmen sparsamer Haushaltsbewirtschaftung entstehen, genutzt werden. Die Nutzung von Steuermehreinnahmen wird dabei ausgeschlossen, da diese nach geltender Beschlusslage des Landtages zur Reduzierung der Inanspruchnahme des Notkredits eingesetzt werden müssen.

Die Bildung von Vorsorgen soll für folgende Bereiche ermöglicht werden:

  • bis zu 115 Millionen Euro für krisenbedingte Kostensteigerungen bei Hochbaumaßnahmen
  • bis zu 30 Millionen Euro für energetische Sanierung und Modernisierung sowie regenerative Energien in Landesgebäuden,
  • bis zu 10 Millionen  Euro, um 20 Prozent Flächen bei Büroräumen einzusparen, ausgehend vom Referenzzeitpunkt 1. Januar 2019 und Fläche je Landesbediensteten mit dem Ziel der Energieeinsparung,
  • bis zu 10 Millionen Euro für IT- und Digitalisierungsmaßnahmen der Landesverwaltung mit dem Ziel der Energieeinsparung und
  • bis zu fünf Millionen Euro für krisenbedingte Kostensteigerungen beim "Masterplan Schloss Gottorf".

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