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Thema : Besoldungsrecht

Land erhöht Kilometerpauschale

Angesichts steigender Kraftstoffpreise entlastet das Land eigene und kommunale Beschäftigte bei Dienstreisen.

Letzte Aktualisierung: 15.03.2022

Geldscheine, Diagramm und Finger auf Taschenrechner  Foto: © Thorben Wengert / PIXELIO

Wer im dienstlichen Auftrag im Land unterwegs ist und keinen Dienstwagen nutzen kann, ist manchmal auf das Privatauto angewiesen. Angesichts steigender Benzin- und Dieselpreise erhöht das Land nun die sogenannte "Wegstreckenentschädigung", die Beschäftigte beim Land und bei den Kommunen erhalten können. Das hat heute das Kabinett heute auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold beschlossen.

Land unterstützt bei Mobilitätswende

Mit dem Jobticket, der Anschaffung von E-Autos für den Landesdienst und dem geplanten Fahrradleasing für Landesbeschäftigte leiste das Land als Arbeitsgeber einen Beitrag zur Mobilitätswende. Diese Möglichkeiten gelte es auch für Dienstreisen zu nutzen, sagte die Ministerin: "In einer Zeit hoher Spritpreise nehmen wir als Land aber auch Verantwortung für all diejenigen wahr, die bei Dienstreisen ihr eigenes Fahrzeug nutzen müssen. Deshalb habe ich der Koalition heute vorgeschlagen, die Kilometerpauschale für diese Fahrten vorerst temporär zu erhöhen."

10 Cent mehr pro Kilometer

Das Land und die Kommunen zahlen die Wegstreckenentschädiung für Strecken, die mit dem Privatauto bei Dienstreisen gefahren wurden. Sie soll von derzeit 20 Cent auf künftig 30 Cent je Kilometer für eine einfache Dienstreise steigen. Bei Dienstreisen, für die ein erhebliches dienstliches Interesse besteht zur Nutzung eines Kraftwagens besteht, soll sie von derzeit 30 Cent auf künftig 40 Cent je Kilometer angehoben werden. Die Anhebung gilt für Dienstreisen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022.

Auf einen Blick:

Wann gilt die Wegstreckenentschädigung?

  • für Dienstreisen, die vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden

Wer kann die Entschädigung beantragen?

  • Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein
  • Beschäftige von Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Entschädigung?

  • 30 Cent je Kilometer für eine einfache Dienstreise
  • 40 Cent je Kilometer für eine Dienstreise, bei der an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht

Zum Gesetz

Zum Rundschreiben Alimentatisonsgesetz

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