Nachwuchs trainieren, die Wettkämpfe organisieren, Gemeinsachft stiften - all das und vieles mehr leisten Vereine häufig ehrenamtlich. Deshalb räumt ihnen das Steuerrecht besondere Vorteile ein.
Körperschaftsteuererklärung für Vereine
Vereine müssen eine sogenannte Körperschaftsteuererklärung abgeben. Dabei gibt es vieles zu beachten. Die Steuererklärung kann auch elektronisch abgegeben werden. Mithilfe von "ELSTER", der elektronischen Steuererklärung, lässt sich viel Zeit sparen. Welche Unterlagen Vereine brauchen, wie man sich auf der Plattform als Verein anmeldet, was zu beachten ist, erläutern Experten des Finanzministeriums im Video. Das Video finden Sie untern auf dieser Seite.
Broschüren und Leitfaden zum Nachlesen
Neben dem Video stellt das Land weitere Informationen bereit:
Broschüre zum Steuerrecht für Vereine: Sie beantwortet Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung und gibt Rechenbeispiele sowie Musterdokumente an die Hand.
Leitfaden zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung des Landes Niedersachsen: Der Text bietet einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur abgeschlossenen Körperschaftsteuererklärung und gilt auch in Schleswig-Holstein
Auch die Folien aus dem Vortrag stehen zum Ausdrucken zur Verfügung.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: