Die Gewährleistung der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand erfordert ein aktuelles Dienstrecht, das veränderten Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht wird. Hieraus ergibt sich das Erfordernis steter Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse. Wesentliche Determinanten der Fortentwicklung ergeben sich aus der allgemeinen Rechtsentwicklung, der Rechtsprechung, politischen Entscheidungen und aktuellen Erkenntnissen aus dem Verwaltungsvollzug.
Es ergibt sich vor diesem Hintergrund Änderungsbedarf im Bereich der Besoldung, Beamtenversorgung und der Krankenfürsorge für die Beamtinnen und Beamten.
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungsinhalte:
- Änderungen im Besoldungsrecht
- Änderungen im Bereich der Beamtenversorgung
- Änderung in der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge
Gesetzesentwurf zur Beratung in der Julisitzung