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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Grundsteuerreform: Finanzministerium veröffentlicht Transparenzregister mit aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen für die Kommunen

Letzte Aktualisierung: 09.09.2024

Finanzministerin Silke Schneider: „Das Transparenzregister ist ein wichtiger Beitrag zur Information der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.“

KIEL. Das Finanzministerium hat heute (09. September) das Transparenzregister mit den aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen für die Kommunen zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Im Transparenzregister sind die Hebesätze ausgewiesen, die die einzelne Kommune festsetzen müsste, damit ihr Grundsteueraufkommen voraussichtlich für das Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 reformbedingt nicht steigt oder sinkt.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf inländischen Grundbesitz erhoben wird. In 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die der Grundsteuer zugrundeliegenden veralteten Einheitswerte als verfassungswidrig bewertet. Der bisherigen Grundsteuererhebung liegen Jahrzehnte alte Werte zugrunde, die der tatsächlichen Wertentwicklung des Grundbesitzes nicht entsprechen. Durch die Grundsteuerreform soll eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast und keine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden. Für diese bezogen auf das Gesamtsteueraufkommen „aufkommensneutrale“ Reform haben sich sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung Schleswig-Holsteins bereits im Jahr 2019 ausgesprochen. Auch die kommunalen Landesverbände haben zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen führt.

Finanzministerin Silke Schneider dazu: „Das Register schafft Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und bietet den Kommunen Unterstützung bei der Entscheidung für ihre neuen Hebesätze ohne ihre Hebesatzautonomie zu beeinträchtigen.

Für die Berechnung der zukünftig zu zahlenden Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte neue Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Ergebnis ist die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die neuen Grundsteuerbescheide werden erstmals für 2025 verschickt. Insgesamt wurden somit für die über 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein über 2.000 Hebesätze für das Register berechnet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Angaben im Transparenzregister für die Kommunen nicht verbindlich sind, sondern dass die Kommunen ihre Hebesätze autonom festsetzen.

Unter schleswig-holstein.de - Grundsteuerreformfinden Sie alle Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums für die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Transparenzregister und zur Grundsteuerreform.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unterLandesregierung Schleswig-Holstein| Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein| außerdem bei Instagram:https://www.instagram.com/finanzministerium_sh/| Facebook:https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH| LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh  

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