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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtagsrede von Finanzministerin Monika Heinold zum Versorgungsfonds



Letzte Aktualisierung: 21.03.2024

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

das „Sondervermögen Versorgungsfonds des Landes Schleswig Holstein“ wurde zum 1. Januar 2018 auf meinen Vorschlag hin errichtet, um die absehbar steigenden Versorgungsausgaben im Beamtenbereich abzufedern.

Der Fonds wurde zunächst durch die Versorgungsrücklage gespeist, die damals 641 Mio. Euro betrug.

Seit 2018 hat das Land kontinuierlich Mittel aus dem Landeshaushalt zugeführt.

Hinzu kommen Dividenden, Zinsen und Kursveränderungen. Seit Auflage des Versorgungsfonds ergibt sich eine rechnerische Rendite von 1,7 % (Stand 29.02.2024) pro Jahr.

Gleichzeitig wurden dem Fonds jedes Jahr zum Zweck der Abfederung der Steigerung der Versorgungsausgaben Mittel entnommen.

Unter Berücksichtigung der Zuführungen wurde seit 2018 netto mehr zugeführt als entnommen.

Das Gesamtvermögen des Fonds belief sich mit Stand 29.02.2024 auf 1,163 Milliarden Euro.

Es war richtig, den Versorgungsfonds aufzubauen.

Es war richtig, dass das Land mit einer vorsorgenden Finanzpolitik in guten Zeiten verschiedene Sondervermögen aufgebaut hat, um künftige Ausgaben abzufedern und Investitionen zusätzlich zum laufenden Haushalt abzusichern. Diese helfen uns nun in der aktuellen Situation, in der sich die Finanzlage krisenbedingt erheblich verschlechtert hat.

 

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

die Landesregierung hat sich in ihrer Klausur in Sankelmark erneut intensiv mit der schwierigen finanziellen Lage Schleswig-Holsteins beschäftigt und gemeinsam einen Konsolidierungspfad festgelegt. Wir stehen vor der Herausforderung, die Lücke in der Finanzplanung in Höhe von über eine Milliarde Euro schrittweise zu schließen.

Und mir ist es wichtig, dass es in dieser schwierigen Lage gelingt, gemeinsam Lösungen zu finden. Haushaltskonsolidierung ist Teamwork. Sie funktioniert nur, wenn alle in die gleiche Richtung steuern. Die Landesregierung hat neben dem Konsolidierungspaket vorgeschlagen, den Versorgungsfonds ab 2025 zu nutzen, um den anstehenden Sparkurs des Landes abzufedern. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung.

Mit dem Entwurf zur Änderung des Versorgungsfondsgesetzes werde ich auch vorschlagen, so wie aktuell von der Landesregierung beabsichtigt, dass dem Versorgungsfonds ab 2028 verbindlich wieder Mittel aus dem Landeshaushalt zugeführt werden. Und ich begrüße in diesem Zusammenhang, dass der Landtag gestern eine Änderung des Haushaltsgesetzes beschlossen hat. Damit wäre es möglich, Haushaltsüberschüsse am Jahresende in den Versorgungsfonds zu überführen.
Als Urheberin des Sondervermögens Versorgungsfonds ist mir die Entscheidung, den Fonds übergangsweise als Finanzierungsinstrument zu nutzen, nicht leichtgefallen.

Aber es ist die richtige Entscheidung, wenn wir schrittweise und mit Augenmaß vorgehen wollen, wenn wir die Gesellschaft trotz aller Herausforderungen zusammenhalten wollen und das IMPULS-Sondervermögen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro nicht als allgemeines Finanzierungsinstrument nutzen wollen IMPULS ist ein Erfolgsmodell!

Ob Hochschulen, Krankenhausbau, ob Straße oder Schiene – endlich ist es gelungen, Planbarkeit und Verlässlichkeit der Modernisierung und Sanierung unserer Infrastruktur zu erreichen.

Wir werden IMPULS 2030 zu IMPULS 2040 weiterentwickeln und dabei das Konzept klimaneutrale Landesliegenschaften vollständig in die Planung integrieren.

Deshalb haben wir uns entschieden, nicht das IMPULS-Vermögen, sondern Teile des Versorgungsfonds einzusetzen, um einen abgemilderten Sparkurs zu ermöglichen.

Klar ist aber auch: die Entnahmen aus dem Versorgungsfonds ersetzen nicht die in ihren Schritten fest vereinbarte Haushaltskonsolidierung. Er wird ergänzend genutzt.

Und lassen Sie mich in diesem Zusammenhang drei Dinge sehr klar sagen:

Erstens: Der Anspruch auf eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung ist im Grundgesetz verankert. Er besteht unabhängig von der Frage, ob und in welcher Höhe Länder einen Versorgungsfonds haben.

Zweitens: In 2023 hat das Land rund 1,5 Milliarden Euro für Versorgungsbezüge aufgewendet. Die Entnahme aus dem Fonds betrug 14,3 Mio. Euro. Die Versorgung wird schon heute überwiegend nicht aus dem Versorgungsfonds, sondern direkt aus dem Landeshaushalt finanziert.

Drittens: Der Versorgungsfonds wird nicht abgeschafft, sondern übergangsweise als Finanzierungsinstrument eingesetzt.

Wie in allen politischen Debatten gilt auch hier: Wer diese Maßnahme falsch findet, ist aufgefordert, eine andere Mehreinnahme oder Einsparmaßnahme vorzuschlagen. Und zwar ganz konkret und in der erforderlichen Höhe.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH  

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