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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Finanzministerium bringt Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 auf den Weg



Letzte Aktualisierung: 28.02.2024

Finanzministerin Monika Heinold: „Es sind unsere Mitarbeitenden, die den Staat am Laufen halten“  

KIEL. Finanzministerin Monika Heinold hat heute den Finanzausschuss über die beabsichtigten Eckpunkte des Entwurfs des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 informiert. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Kabinetts über einen Gesetzentwurf der Landesregierung wird in der kommenden Woche das Verfahren zur Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände zu dem vom Finanzministerium erarbeiteten Gesetzentwurf eingeleitet. Der Gesetzentwurf wird zeitgleich zur Einleitung dieses Beteiligungsverfahrens entsprechend dem Parlamentsinformationsgesetz dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Im Interesse einer zügigen Beschlussfassung des Kabinetts wurde mit den Kommunalen Landesverbänden und den Gewerkschaften ein verkürztes Beteiligungsverfahren vereinbart. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag vor der Sommerpause im Juli.

Hierzu Finanzministerin Monika Heinold: „Es sind unsere Mitarbeitenden, die den Staat am Laufen halten. Wie zugesagt, wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Zudem hat sich die Landesregierung auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die Verfassungskonformität der Besoldung sicherzustellen.

Wichtigste Bestandteile der Tarifvereinbarung Anfang Dezember 2023 waren ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro monatlich, der ab dem 1. November 2024 gezahlt wird, eine lineare Erhöhung in Höhe von 5,5 Prozent ab dem 1. Februar 2025 und eine steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro.

Die steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung wurde in Teilen bereits mit dem Januargehalt für Tarifangestellte und mit den Februarbezügen für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ausgezahlt, die weitere Auszahlung der Inflationssonderzahlungen erfolgt bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von 120 Euro monatlich.

Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung wird allerdings noch keine verfassungsgemäße Alimentation erreicht. Dazu braucht es weitere Eckpunkte im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, auf die sich die Landesregierung verständigt hat. Mit dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 wird die Landesregierung dem Landtag Folgendes vorschlagen:

  • Das Vorziehen der linearen Anpassung von 5,5 Prozent für Beamtinnen und Beamte auf den 1. November 2024.
  • Eine einmalige Sonderzahlung pro Kinder in Höhe von 250 Euro, jeweils für 2023 und 2024.
  • Die bedarfsgerechte Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (FEZ), jeweils für 2023 und 2024.

Zudem ist geplant, wie im Strukturgesetz von 2020 beschlossen, zum 1. Januar 2024 folgende Anpassung bei den Erfahrungsstufen umzusetzen:

  • Eine strukturelle Besoldungserhöhung um ein Prozent in den ersten vier Stufen der aufsteigenden Grundgehälter der Besoldungsordnung A sowie R 1 und R 2 ab dem 1. Januar 2024.

Die Umsetzung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 und die weiteren Maßnahmen der Besoldungsanpassung führen zu Kosten in Höhe von insgesamt von rund 354 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024, die mit dem Haushalt 2024 abgebildet werden müssen. Rund 200 Millionen Euro waren bereits im Haushalt enthalten, weitere 155 Millionen Euro sind im Rahmen der Nachschiebeliste durch die Nutzung von Rücklagen eingeplant.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH  

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