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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtagsdebatte zur Reform der Schuldenbremse und Zukunftsinvestitionen



Letzte Aktualisierung: 22.02.2024

Finanzministerin Monika Heinold: „Wer die Schuldenbremse erhalten will, muss sie reformieren und zukunftsfest machen

KIEL. Der Kieler Landtag hat sich heute mit der Reform der Schuldenbremse befasst. Bundesweit werden hierzu drei Alternativen diskutiert: das Festhalten an der Schuldenbremse in der bisherigen Form, die Abschaffung der Schuldenbremse und die Reform der Schuldenbremse. In der Landtagsdebatte stellte Finanzministerin Monika Heinold ihre Sicht dar und warb für die dritte Variante: „Wer die Schuldenbremse erhalten will, muss sie reformieren, muss sie zukunftsfest machen - auch, damit sie eine breite gesellschaftliche Akzeptanz hat. Zum einen brauchen wir eine klare Begrenzung von Verschuldung, zum anderen muss eine Schuldenbremse so eingestellt sein, dass sie den Staat handlungsfähig hält.

Die Schuldenbremse besteht aus drei Elementen: der konjunkturellen Verschuldungsmöglichkeit, der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit und Notkrediten.

Hierzu Heinold: „Während der Bund eine strukturelle Verschuldungsmöglichkeit hat und nutzt, haben die Länder bei der Einführung der Schuldenbremse darauf verzichtet. Das sollten wir durch eine Reform verändern. Für Schleswig-Holstein wären das rund 190 Millionen Euro pro Jahr.

Die konjunkturelle Verschuldung richtet sich nach der Entwicklung der Konjunktur und ermöglicht eine Verschuldung der Länder, wenn die Konjunktur schlecht läuft. Erholt sich die Konjunktur, müssen die aufgenommenen Kredite zurückgezahlt werden. „Das ist im Grundsatz gut, aber noch zu starr. Wenn wir 2023 rund 342 Millionen Euro Schulden machen durften und 2024 nur noch 177 Millionen Euro, dann stimmen die Übergänge nicht. Ich werbe dafür, hier nachzusteuern“, sagte Heinold.

Zur Jährlichkeit und Jährigkeit von Notkrediten forderte Finanzministerin Heinold eine Flexibilisierung und betonte: „Krisen kennen keine Kalenderjahre. Notkredite müssen überjährig nutzbar sein. Zudem fehlt ein viertes Element für Zukunftsinvestitionen. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Wir brauchen diese Reformdebatte. Große Investitionen ohne die Aufnahme von Krediten aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren, ist, wenn überhaupt, nicht in dem Umfang möglich, der notwendig ist.

Heinold begrüßte die Absicht des Landtags, eine Anhörung zur Schuldenbremse zu machen, betonte aber gleichzeitig: „Zur Debatte gehört aber auch klar zu sagen: Auf Landesebene werden wir die Schuldenbremse nicht reformieren können, dazu braucht es eine 2/3 Mehrheit im Bundestag.

Mit dem Haushalt 2024 geht die Landesregierung erneut einen Weg, den die Schuldenbremse erlaubt. Hierzu sagte Heinold abschließend: „Wir arbeiten mit Konjunktur- und Notkrediten. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist das eine pragmatische Lösung.“ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH  

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