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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Finanzministerium stellt Photovoltaik-Strategie für Landesliegenschaften vor



Letzte Aktualisierung: 22.01.2024

Finanzministerin Monika Heinold: „Das Land macht den nächsten Schritt beim Klimaschutz“

KIEL. Das Finanzministerium hat heute am 22.01.2024 die Photovoltaik-Strategie (PV-Strategie) für die Landesliegenschaften in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Hintergrund ist das Gesetz zur Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG). Zur Erreichung der dort festgeschriebenen Klimaschutzziele wird auch der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften strategisch geplant und bekommt damit mehr Dynamik.

Finanzministerin Monika Heinold betonte: „Beim Klimaschutz haben wir als Land noch eine ganze Menge zu tun, um unsere Klimaziele zu erreichen. Neben der energetischen Sanierung von Landesliegenschaften und der Umsetzung ökologischer Standards, werden wir die Flächenpotentiale für Solarenergie auf den Landesliegenschaften ermitteln und optimal nutzen. Mit der Photovoltaik-Strategie setzen wir jetzt klare Ziele und Vorgaben für den weiteren Photovoltaik-Ausbau auf und an unseren Gebäuden.

Bis zum Jahr 2031 stehen aus dem Sondervermögen IMPULS für den Photovoltaik-Ausbau Mittel in Höhe von rund 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem können anteilig Mittel für den Ausbau von Solaranlagen aus dem Programm EMiL genutzt werden, das für die Gesamtaufgabe der energetischen Modernisierung der Landesliegenschaften insgesamt rund 210 Millionen Euro bis zum Jahr 2031 vorsieht (Stand Dezember 2023). Zu diesen Maßnahmen zählen neben dem Ausbau von PV-Anlagen beispielsweise auch energetische Sanierungen, Heizungserneuerungen oder Dach- und Fassadenbegrünungen.

Um die PV-Strategie zielgerichtet umzusetzen, hat die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) eine Task-Force „PV-Anlagen“ eingerichtet. Während die Planung von PV-Anlagen bei Neubau- und Dachsanierungen in den Landesliegenschaften bereits Standard ist, stehen in der PV-Strategie auch die Bestandsflächen im Fokus. Der gewonnene Strom soll vorrangig der Eigennutzung dienen, darüber hinaus gewonnener Strom wird in die lokalen Netze eingespeist.

Derzeit sind auf den Landesliegenschaften 43 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 640 kWp errichtet. Acht weitere PV-Anlagen sind aktuell in der Umsetzung, weitere 70 Anlagen sind geplant. In einem nächsten Schritt wird die GMSH Potentiallisten für infrage kommende Gebäude und Flächen aufstellen.

In den Potentiallisten erfasst die GMSH sämtliche Dachflächen und Fassaden sowie Parkplätze und gebäudenahe Freiflächen auf und an Landesliegenschaften im Hinblick auf ihre Eignung für die Installation von PV-Anlagen. Die Übersichten für Dachflächen wird bis 2024 und die für Fassaden, Parkplätze sowie gebäudenahe Freiflächen bis 2025 fertiggestellt. Bei der Überprüfung der Potentiale spielen sowohl baulicher Zustand, Effizienz, Wirkungsgrad, Nutzung und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle.

Es ist richtig und wichtig, die Potentiale für PV-Anlagen an und auf unseren Landesliegenschaften zielgenau zu nutzen. Dazu gehen wir den nächsten Schritt, in dem wir künftig nicht nur bei Neubau und Sanierung Solaranlagen mitplanen, sondern für alle Liegenschaften die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Angesichts der enormen Herausforderung und der Aufgaben, die wir bei der Sanierung und Modernisierung unserer Liegenschaften haben, ist dies ein weiterer ehrgeiziger Plan“, betonte Heinold.

Nach Fertigstellung der Potentiallisten wird das gesamte Ausbauziel bis 2040 festgelegt und umgesetzt. Als Zwischenziele werden bis 2026 PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 5.000 kWp und bis 2030 PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 12.500 kWp realisiert.

Insgesamt liegt das geschätzte Stromerzeugungspotential der Anlagen auf den Dachflächen der Landesliegenschaften bei rund 23.500 Kilowatt-Peak (kWp). Damit würden etwa 20 Prozent des aktuellen Strombedarfs in Landesliegenschaften gedeckt. Je Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung kann mit einem Ertrag von rund 850 Kilowattstunden/Jahr (kWh/a) gerechnet werden. Abhängig von Strompreisen, Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsanteil können so Einsparungen aus Eigenverbrauch bis zu rund 300 Euro je kWp oder Einspeisevergütungen bis zu rund 90 Euro je kWp jährlich erreicht werden.

Zusätzlich werden bis 2027 mindestens drei Pilotprojekte mit Speichermodellen an Landesliegenschaften umgesetzt. Hintergrund ist, dass eine Kombination von Speichertechnologien mit Speicher- und Lastmanagement dazu führen kann, dass der mit PV-Anlagen erzeugte Strom umfassender und effizienter den Eigenbedarf in Landesliegenschaften decken kann.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH  

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