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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Grundsteuer: Land beginnt mit Versand der Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümerinnen und Eigentümer



Letzte Aktualisierung: 28.03.2023

KIEL. Am 31. Januar 2023 endete die Frist zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung. Rund 200.000 säumige Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein erhalten in den kommenden Tagen ein Erinnerungsschreiben. Die Finanzverwaltung beginnt diese Woche mit dem Versand. Bislang haben in Schleswig-Holstein rund 82 Prozent ihre Erklärung abgegeben.

„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen. Sie finanziert Schulen, Schwimmhallen oder Sportplätze. Damit die Kommunen die neuen Hebesätze festsetzen und ab 2025 die Steuer nach neuem Recht erheben können, müssen alle Erklärungen vorliegen. Deshalb appelliere ich noch einmal an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Erklärung schleunigst abzugeben. Wir werden zunächst mit dem Schreiben nur erinnern. Die Finanzverwaltung hat aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge zu erheben, Zwangsgelder festzusetzen und die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, so Finanzministerin Monika Heinold.

In Schleswig-Holstein müssen im Zuge der bundesweiten Grundsteuer-Reform rund 1,26 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Diejenigen, die noch nicht abgegeben haben, werden nun zunächst mit dem Schreiben an ihre Abgabepflicht erinnert. Grundsätzlich hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je Monat zu erheben, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen sowie die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Maßnahmen greifen nicht, wenn ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde und die neue Frist eingehalten wird. Diejenigen, die einen individuellen Fristverlängerungsantrag gestellt und genehmigt bekommen haben, erhalten in der Regel kein Erinnerungsschreiben. Es ist nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu einer zeitlichen Überschneidung von Versand der Schreiben und zwischenzeitlicher Abgabe oder Bearbeitung des Fristverlängerungsantrags kommt. In diesem Fall ist kein weiteres Handeln der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich.

Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer bietet das Land ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot, unter anderem mit einem Erklärvideo, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Hotlines zu den Finanzämtern.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

 

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