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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Kabinett beschließt Nachschiebeliste zum Haushalt 2023 und Finanzplanung bis 2031

Finanzministerin Monika Heinold: „Wir reagieren auf aktuelle Herausforderungen und halten Zusagen ein“


Letzte Aktualisierung: 28.02.2023

KIEL. Die Landesregierung hat heute den von Finanzministerin Monika Heinold vorgelegten Änderungen zum Haushaltsentwurf 2023 sowie der Finanzplanung bis 2031 zugestimmt. „Auf schwarz-grün ist Verlass. Wir reagieren auf aktuelle Herausforderungen und halten Zusagen ein“, erklärte die Finanzministerin. Mit der Nachschiebeliste habe das Land die Investitionen in Infrastruktur erhöht: „Wir machen bei der Krankenhausfinanzierung Nägel mit Köpfen und erhöhen wie zugesagt den Investitionszuschuss. Das kommunale Engagement vor Ort stärken wir unter anderem mit Investitionen in Feuerwehr und in Jugendarbeit. Und wir reagieren auf die wachsenden Anforderungen beim Küstenschutz“, so Heinold. Zudem stelle das Land zusätzliche Mittel für die Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender bereit und stärke das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge: „Damit werden wir unserer humanitären Verantwortung gerecht“, sagte Heinold. 

Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023

Mit der Nachschiebeliste reduziert sich der Abstand zur Verfassungsgrenze im Vergleich zum Haushaltsentwurf um rund 29 Millionen Euro und beträgt jetzt nach Stabilitätsratsregel rund 27 Millionen Euro. Dies ist insbesondere darin begründet, dass die Landesregierung die Investitionen in Infrastruktur verstärkt. Zudem steigen die Personalkosten um rund 20 Millionen Euro. Dies ist zum Großteil durch die Fortführung des Programms „Aufholen nach Corona“ sowie die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung ukrainischer Kinder bedingt. Weitere Einnahme- und Ausgabesteigerungen sind durch Bewegungen bei Rücklagenentnahmen und Sondervermögen bedingt. Damit liegen die bereinigten Einnahmen bei rund 15,8 Milliarden Euro und die bereinigten Ausgaben bei rund 16,7 Milliarden Euro. Die Differenz zwischen bereinigten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 933 Millionen Euro wird durch eine Entnahme aus Rücklagen in Höhe von rund 575 Millionen Euro und eine Nettoneuverschuldung in Höhe von rund 358 Millionen Euro ausgeglichen. Bei den Rücklagen handelt es sich überwiegend um die Inanspruchnahme des Ukraine-Notkredits und des Corona-Notkredits.

Insgesamt wird mit dem Haushalt 2023 einschließlich Nachschiebeliste die Inanspruchnahme des Ukraine-Notkredits mit rund 347 Millionen Euro geplant. Damit wird unter anderem die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter, die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung ukrainischer Kinder sowie die weitere Umsetzung von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Entlastungspakets für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Institutionen finanziert. 

Aus dem Corona-Notkredit sind rund 225 Millionen Euro eingeplant. Davon stehen rund 22 Millionen Euro für das Programm „Aufholen nach Corona“ an Schulen zur Verfügung. Mit diesem Programm sollen Angebote für Kinder und Jugendliche nach der Pandemie gestärkt werden. „Kinder und Jugendliche mussten in der Pandemie viel zurückstecken und haben Unglaubliches geleistet. Als Landesregierung halten wir Wort und stärken die Angebote, um den Weg zurück in die Normalität zu ermöglichen“, sagte die Finanzministerin.

Mehr Personal für LaZuF, Staatsanwaltschaften und Katastrophenschutz

Mit dem Haushaltsentwurf hatte die Landesregierung bereits 1.430 zusätzliche Stellen eingeplant, insbesondere für Schulen, Polizei, Justiz und Steuerverwaltung. Mit der Nachschiebeliste reagiert die Landesregierung mit 157 zusätzlichen Stellen auf aktuelle Herausforderungen. Dabei wird unter anderem das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) mit 46 zusätzlichen Stellen gestärkt. Im Justizbereich sind 29 zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften vorgesehen. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung wird in den kommenden Jahren auch das Thema Bevölkerungsschutz sein. Dafür sind zu den bislang eingeplanten 4 Stellen weitere 11 für das Innenministerium vorgesehen, mit denen dort eine neue Struktur aufgebaut werden wird. Auch die Polizei wird mit 10 zusätzlichen Stellen für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im Internet gestärkt. Weitere Stellen sind zur Stärkung der allgemeinen Verwaltung eingeplant.

Unterbringung und Integration Schutzsuchender

Für die Versorgung und Unterbringung Geflüchteter stellt das Land weitere rund 41 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind rund 10,7 Millionen Euro für Bewirtschaftungs- und Mietkosten für Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende eingeplant. Für die Unterbringung Kriegsvertriebener aus der Ukraine sind davon aus dem Ukraine-Notkredit rund 13,6 Millionen Euro für Bewirtschaftungs- und Mietkosten sowie 16,4 Millionen Euro für die Herrichtung von Unterkünften vorgesehen.

Für das Projekt „Zukunftsfreunde“ zur Unterstützung Geflüchteter bei der Arbeitsmarktintegration werden durch Umschichtungen im Bildungsressort zusätzliche rund 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Investitionen in Infrastruktur

Rund 26 Millionen Euro stehen mit der Nachschiebeliste zusätzlich für das Sofortprogramm zur Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern (10 Mio.), Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen für Stätten der Jugendarbeit freier Träger (6 Mio.), für den Fonds für Barrierefreiheit (5 Mio.), für die Fahrzeug- und Gerätbeschaffung und für Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des Küstenschutzes (4,6 Mio.) und für den Ausbau der Landstromanlagen (0,4 Mio.) zur Verfügung.

Im Januar hat die Landesregierung sich auf zusätzliche Investitionsmittel für Krankenhäuser im Land verständigt. Dafür hat die Landesregierung mit der Nachschiebeliste die erste Tranche von zwei Millionen Euro für 2023 eingeplant. Die Investitionsmittel sollen jährlich um vier Millionen Euro aufwachsen, jeweils hälftig finanziert von Land und Kommunen. Insgesamt sollen somit 110 Millionen Euro landesseitig in den kommenden 10 Jahren zusätzlich investiert werden. Weitere 110 Millionen Euro sollen in diesem Zeitraum von den Kreisen und kreisfreien Städten finanziert werden, sodass am Ende zusätzliche Mittel von insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2032 stehen damit dann jedes Jahr zusätzliche 40 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen zur Verfügung.

Für die Altlastensanierung am Standort der ehemaligen Teerpappenfabrik und des ehemaligen Gaswerks am Wikingeck in Schleswig werden mit der Nachschiebeliste zusätzliche 2,7 Millionen Euro veranschlagt. 

Finanzplanung bis 2031

Grundlage für die Finanzplanung ist die Steuerschätzung von Oktober 2022 unter Berücksichtigung im Nachgang beschlossener Steuerrechtsänderungen im Zusammenhang mit den Entlastungspaketen des Bundes. Sie zeigt die noch bestehenden Handlungsbedarfe für die kommenden 10 Jahre auf.

Ansatz 2022

inkl. Nachträge

HHE
2023

MFP
2024
MFP
2025
MFP
2026
MFP
2027
MFP
2028
MFP
2029
MFP
2030
MFP
2031
In Millionen Euro (gerundet)
Offene Handlungsbedarfe00209327302157100129183165

Die Handlungsbedarfe werden jeweils mit der Aufstellung der Haushalte aufgelöst. Im Jahr 2022 konnte das Land Steuermehreinnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro verzeichnen. Im Januar 2023 lag das Steuerergebnis rund 220 Millionen Euro unter den Einnahmen des Januars im Vorjahr.

„Das Jahresergebnis 2022 macht Mut, dass wir auch in den kommenden Jahren mit guten Steuereinnahmen rechnen können. Aber das Steuerergebnis aus dem Januar macht deutlich, wie schwer die Lage für die kommenden Jahre einzuschätzen ist. Die Zeiten sind unsicher und angesichts der globalen Entwicklungen müssen wir uns weiterhin auf stürmische Zeiten einstellen. Gerade deshalb ist es wichtig, mit Tatkraft und Zuversicht zu handeln. Das tut die Landesregierung und wird dabei auch künftig klare Schwerpunkte setzen“, so die Finanzministerin.

Grundlage für den Haushaltsentwurf 2024 ist die Steuerschätzung im Mai 2023.

Zum Download:

Haushaltsdaten

Haushaltsdaten zur Finanzplanung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

 

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