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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landesregierung bringt zwei Milliarden Euro Bürgschaft für kommunale Wärmewende auf den Weg



Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

Finanzministerin Monika Heinold: „Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für die Energiewende“

KIEL. Die Landesregierung hat heute, wie bereits vor der Sommerpause angekündigt, einen ersten Nachtragshaushalt für 2023 auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro für die kommunale Wärmewende vor. Damit wird eine Zusage, welche die Landesregierung im Rahmen des Wärmegipfels am 2. Mai 2023 gegeben hatte, umgesetzt. Um Bürgschaften bereits in 2023 vergeben zu können, braucht es eine haushaltsrechtliche Ermächtigung. Die Bürgschaften sollen eine Absicherung von Investitionen in den Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen ermöglichen. Sie können von Kommunen, kommunalen Versorgern und kommunalen Unternehmen sowie weiteren Vorhabenträgern genutzt werden.

Das Land geht derzeit von einem perspektivischen Ausfallrisiko von ein bis zwei Prozent aus, die in späteren Jahren fällig werden könnten. Für den Haushalt 2023 ist von keiner Belastung auszugehen. Als nächsten Schritt wird der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Damit kann der Landtag im September über den Nachtragshaushalt beschließen.

Finanzministerin Monika Heinold: „Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für die Energiewende. Dazu braucht es, neben individuellen Heizlösungen, den Neubau und eine Erweiterung von Wärmenetzen. Der Nachtragshaushalt ist eine weitere Unterstützung des Landes für die Kommunen, um die Wärmewende beschleunigt umzusetzen.“

Mit dem 8-Punkte Entlastungspaket hatten sich Land und Kommunen bereits im letzten Jahr darauf verständigt, gemeinsam ein 150 Mio. Euro schweres Förderprogramm für kommunale Investitionen in die Wärmewende aufzulegen.

Zudem beinhaltet der Nachtrag zwei weitere haushaltsrechtliche Ermächtigungen: Zum einen die Konkretisierung für die Übertragung nicht ausgeschöpfter Personalmitteln des Jahres 2023. In 2023 nicht benötigte Ansätze für Personalausgaben können in eine Rücklage überführt werden. Die Rücklage soll für die Tarifsteigerungen des kommenden Tarifvertrags für die Jahre 2023 wie 2024 genutzt werden können. Zum anderen braucht es Klarstellungen im Haushalt, um die Kommunen in der Region Heide bei Ansiedlungsvorhaben zu unterstützen.

Ein zweiter Nachtragshaushalt ist für den Herbst geplant. Darin soll der Bürgschaftsrahmen um das Ansiedlungsvorhaben von Northvolt erweitert werden. Hierzu ist die Landesregierung noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Bund und dem Investor.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein| außerdem bei Instagram:https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/| Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

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