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Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Land führt in Härtefällen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte ein

Finanzministerin Monika Heinold: „Wir machen Verwaltung moderner und attraktiver“

Letzte Aktualisierung: 13.04.2023

Finanzministerin Monika Heinold: „Wir machen Verwaltung moderner und attraktiver“

KIEL. In Härtefällen gewährt das Land Beamtinnen und Beamte künftig den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent an der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat das Kabinett auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold beschlossen. Als Härtefälle gelten unter anderem Krankheit, eine besondere Familiensituation oder eine späte Verbeamtung. „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir es Beamtinnen und Beamten in bestimmten Fällen ermöglichen werden, sich für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. Mir war wichtig, dazu so zügig wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der nun in der Koalition gefundene Kompromiss macht die Verwaltung moderner und attraktiver“, so Finanzministerin Monika Heinold.

Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Sie haben zu Beginn ihrer Berufslaufbahn die Möglichkeit, sich zwischen Beihilfe und ergänzender Teilversicherung in einer privaten Krankenkasse einerseits oder freiwilligen Vollversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits zu entscheiden. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss für die gesamten Kosten selbst aufkommen und kann nur ergänzend Beihilfe beziehen bei Aufwendungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden (z.B. Heilpraktikerleistungen). Durch besondere Lebensumstände, wie beispielsweise eine Schwerbehinderung, kann sowohl die finanzielle Belastung durch die eigens aufzubringende Krankenvorsorge sehr hoch sein, als auch der Zugang zur privaten Teilversicherung erschwert, wenn nicht gar unmöglich sein.

Künftig soll es Beamtinnen und Beamten möglich sein, in Härtefällen einen Antrag auf Bezuschussung zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, übernimmt das Land als Arbeitgeber wie bei Tarifbeschäftigten den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent.


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