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Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Land sagt zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung zu – Fahrradleasing kommt auch für Tarifangestellte

Finanzministerin Monika Heinold: „Wir haben alles so vorbereitet, dass es in Schleswig-Holstein zu einer schnellen Auszahlung kommen kann“


Letzte Aktualisierung: 11.12.2023

Land sagt zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung zu Fahrradleasing kommt auch für Tarifangestellte

Finanzministerin Monika Heinold: „Wir haben alles so vorbereitet, dass es in Schleswig-Holstein zu einer schnellen Auszahlung kommen kann“

 

KIEL. Die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften haben am Wochenende in den Tarifverhandlungen in Potsdam eine Einigung erzielt. Die Landesregierung wird dem Landtag empfehlen, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung zu übertragen.

Teil der Verständigung ist ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro monatlich, der ab dem 1. November 2024 gezahlt wird, eine lineare Erhöhung in Höhe von 5,5 % ab dem 1. Februar 2025 und eine steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 31. Oktober 2025.

Die Inflationssonderzahlung setzt sich aus einer Einmalzahlung und darauffolgenden monatlichen Zahlungen zusammen. Die Einmalzahlung beträgt 1.800 Euro, wovon 1.500 Euro zur Abmilderung der Inflation für 2023 und 300 Euro für 2024 gezahlt werden. Hinzu kommen monatliche Zahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar bis Oktober 2024. Die Auszahlung der 1500 Euro für 2023 sind bereits für Ende Januar vorbereitet. Auch die weiteren Schritte werden zügig umgesetzt.

Die steuer- und abgabenfreien Inflationssonderzahlung wird auch für die Versorgungsempfänger*innen gezahlt. Sie orientiert sich in der Höhe an der Prozentzahl des erworbenen Ruhegehalts, was bis zu 71,75 % im Falle des Höchstruhegehaltssatzes sein können.

Finanzministerin Monika Heinold betonte: „Der Tarifabschluss in Verbindung mit der getroffenen Vorsorge macht es möglich, dass wir das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen. Wir haben alles so vorbereitet, dass es in Schleswig-Holstein zu einer schnellen Auszahlung kommen kann. Das ist gut für unsere Beschäftigten, denn die Sonderzahlung soll ja gerade in Zeiten hoher Preissteigerungen helfen. Nun ist es am Landtag, in dieser Woche dafür die rechtliche Grundlage zu legen. Die Landesregierung wird dem Parlament dazu zeitnah einen Vorschlag für ein sogenanntes Vorschaltgesetz übersenden.“

Auf Grundlage des Tarifergebnisses wird die Landesregierung – neben dem Vorschaltgesetz zur zeitnahen Inflations-Sonderzahlung – in einem zweiten Schritt dem Landtag im ersten Quartal 2024 einen entsprechenden Entwurf zur Anpassung des Besoldungsgesetzes übermitteln. Wie zugesagt, wird dabei die Verfassungskonformität überprüft und wo notwendig, über den Tarifvertrag hinaus, finanziell nachgebessert. Die Landesregierung steht zu ihrem Wort, eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen. Deshalb wird die Landesregierung im Rahmen der weiteren Anpassung des Besoldungsgesetzes dem Landtag einen Sonderbetrag für Beamt*innen pro Kind in Höhe von 250 Euro für 2023 vorschlagen. Dieses führt für das Land zu Ausgaben in Höhe rund 10 Millionen Euro.

Das Tarifergebnis und die Übernahme auf Besoldung und Versorgung führen in 2023 zu Ausgaben von rechnerisch rund 120 Millionen Euro. In 2024 von rund 170 Millionen Euro, in 2025 zu rund 460 Millionen Euro. Die volle Jahreswirkung tritt in 2026 mit rund 480 Millionen Euro ein. Damit müssen für die Jahre 2023 bis 2026 rund 1,23 Milliarden Euro für den Abschluss eingeplant werden.

„Die Wirkung in den Folgejahren ist hoch. Angesichts der hohen Inflation und einer entsprechenden Kostenbelastung für unsere Beschäftigten ist dieser Abschluss aber richtig und notwendig“, so Heinold. 

 Fahrradleasing kommt auch für Tarifangestellte

„Eine weitere gute Nachricht ist, dass wir als Land das Fahrradleasing nun auch für die Beschäftigten übernehmen können. Das ist neben dem Job- und Deutschlandticket, das wir in Schleswig-Holstein für unsere Beschäftigten stark subventioniert anbieten, ein weiterer guter Baustein für die Mobilitätswende“, sagte Heinold abschließend. Als Arbeitgeber und Teil der Tarifgemeinschaft der Länder war das Land darauf angewiesen, dass die Gewerkschaften den Weg dafür freimachen. Das wurde jetzt im Rahmen der Tarifverständigung erreicht.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

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