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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Finanzministerinnen und Finanzminister Schleswig-Holsteins und elf weiterer Länder bedauern Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Einreichung einer Verfassungsklage gegen den Finanzausgleich



Letzte Aktualisierung: 04.07.2023

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich einzureichen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen dies mit großem Bedauern zur Kenntnis. Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen – zum Beispiel in Bildung oder Verkehrsinfrastruktur – im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennen sich die genannten Länder – darunter sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs und kritisieren den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, gegen die erst im Jahr 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Sie sehen dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens gelassen entgegen, da keine Zweifel daran bestehen, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Dazu erklärt Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Für unser Land ist der Finanzausgleich als solidarischer Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse zwingend notwendig. Es gibt überzeugende Argumente, das bisherige System zu erhalten und diese werden wir im anstehenden Verfahren gemeinsam mit anderen Ländern vortragen. Zugleich sind wir dankbar für die bisherige finanzielle Unterstützung. Danke an alle Bundesländer, die auch als Geberland an diesem Solidarsystem festhalten wollen.“

Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.

 

Für Rückfragen:

 Pressestelle Finanzministerium Niedersachsen:

pressestelle@mf.niedersachsen.de

Tel.: (0511) 120-8186

 

Pressestelle Finanzministerium Schleswig-Holstein:

pressestelle@fimi.landsh.de

Tel.: (0431) 988 - 3906

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