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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Finanzministerium stellt Maßnahmenplan zum Energiesparen in Liegenschaften vor

Finanzministerin Monika Heinold: "Als Land gehen wir mit gutem Beispiel voran"

Letzte Aktualisierung: 08.08.2022

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energieversorgungslage hat das Finanzministerium einen Maßnahmenplan zur Energieeinsparung für die Liegenschaften des Landes erarbeitet. Die Maßnahmen betreffen die rund 450 Liegenschaften im sogenannten "Zentralen Grundvermögen zur Behördenunterbringung des Landes". Dazu gehören beispielsweise die Ministerien, Finanzämter, Amtsgerichte oder Polizeistationen. Nicht darunter fallen unter anderem Hochschulen, Schulen und Justizvollzugsanstalten.

"Als Land gehen wir beim Energiesparen mit gutem Beispiel voran. Jede Kilowattstunde zählt. Wir reduzieren den Energieverbrauch unserer Landesliegenschaften mit Sofortmaßnahmen so schnell wie möglich und bereiten uns auf die Heizperiode vor. Mit Blick auf weitergehende Home-Office-Regelungen und die Frage der Regulierung von Raumtemperaturen setzen wir auf bundeseinheitliche Vorgaben. Auch auf den Fall eines Versorgungsausfalls bereiten wir uns mit einer Strategie zur Zentralisierung bestimmter Bereiche in energiesparenden Liegenschaften vor“, so Finanzministerin Monika Heinold.

Das dreistufige Konzept enthält in einem ersten Schritt Sofortmaßnahmen, in einem zweiten Schritt Maßnahmen, die bei Vorliegen neuer bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen realisiert werden können und in einem dritten Schritt Maßnahmen, die bei einem Versorgungsausfall oder stark eingeschränkter Versorgung greifen. Das Konzept ist unter Einbindung der Gewerkschaften entstanden und den Landesbehörden zur Umsetzung zugegangen. 

Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung:

  • Für einen energieeffizienten Betrieb in der Heizperiode werden die Einstellungen der Heizungsanlagen durch die GMSH überprüft (Erreichung des zulässigen Temperaturminimums in Büros, 20 Grad Celsius) und falls erforderlich gewartet (Entlüften der Heizungen, hydraulische Abgleiche).
  • Dort wo Klimaanlagen vorhanden sind, wird die Kühlleistung auf das zulässige Höchstmaß reguliert (26 Grad Celsius). 
  • Beleuchtungen und Fassadenanstrahlungen werden abgeschaltet, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen.
  • Repräsentative Anlagen wie Brunnen oder elektrisch betriebene Kunstwerke werden abgeschaltet.
  • Sensibilisierung der Nutzer:innen und Gebäudebewirtschaftungen vor Ort, um unnötige Energieverbräuche abzustellen.
  • Warmwasserverbrauch reduzieren, Handwaschbecken wo möglich auf Kaltwasserversorgung umstellen.
  • Nicht benötigtes Licht und Stand-by-Geräte werden ausgeschaltet.
  • Verzicht auf Ventilatoren und Kleinklimaanlagen.
  • Flächenreduzierende Raumkonzepte: Wo möglich, Prüfung und Erstellung unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme flexibler Arbeitsformen sowie der betrieblichen Anforderungen der Dienststellen.
  • "Smarte Raumnutzung": Vor Beginn der Heizperiode sollen flächenreduzierende  und energiesparende Lösungen erarbeitet werden (Shared Desks, Co-Working, Home Office), die zu Beginn der Heizperiode umgesetzt werden können.
  • Co-Working-Spaces in energetisch sparsamen Liegenschaften: Einzurichten Im Zusammenhang mit der Erstellung flächenreduzierender Raumkonzepte.

Während der Heizperiode:

  • Raumtemperaturen in wenig genutzten Gebäudebereichen wie Fluren, Foyers und Technikräumen werden abgesenkt.
  • Stoßlüften statt Kipplüften.
  • Türen zu Fluren und Treppenhäusern werden geschlossen gehalten.
  • Auf Heizlüfter wird verzichtet.
  • Heizkörper werden soweit wie möglich freigestellt, um eine gute Wärmezirkulation zu erreichen.

Maßnahmen bei Vorliegen neuer bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen

  • Wenn es eine neue gesetzliche Regelung zum Home Office gibt, werden diese mit dem Ziel größtmöglicher Flächeneinsparung umgesetzt.
  • Wenn es eine neue gesetzliche Regelung zum zulässigen Minimum bei Raumtemperaturen gibt, werden die Heizungseinstellungen entsprechend abgesenkt.

Maßnahmen bei Versorgungsausfall oder stark eingeschränkter Versorgung

  • Zwingend in Präsenzarbeit erforderliche Bereiche werden behördenübergreifend in möglichst energiesparenden Liegenschaften zentralisiert.

 

"Um noch energieeffizienter zu werden, setzen wir mit unseren Bauprogrammen IMPULS und EMIL die in den letzten Jahren begonnene energetische Sanierung unserer Gebäude fort. Der flexible Arbeitszeitrahmen bietet die Möglichkeit, bei hohen sommerlichen Temperaturen in den kühleren Morgen- und Abendstunden zu arbeiten. Und dort, wo Home Office ermöglicht werden kann, wollen wir es auch weiterhin unkompliziert anbieten. Ich weiß, dass die Einschränkungen nach der schwierigen Corona-Zeit für uns alle nicht einfach sind. Es kommt einmal mehr darauf an, dass wir uns jetzt gemeinsam solidarisch unterhaken. Im Schulterschluss mit Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung können wir viel erreichen", sagte Heinold.

Anlagen:

Maßnahmenplan zur Energieeinsparung (PDF, 73KB, Datei ist barrierefrei)

Plakat Energieeinsparung (PDF, 215KB, Datei ist barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/fimi_SH | Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerinheinold/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH

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