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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Grundsteuerreform: Erklärungsabgabe in Schleswig-Holstein beginnt

Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

KIEL. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in Deutschland müssen alle Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von den Finanzämtern neu bewertet werden. Ab morgen (1. Juli 2022) beginnt der Zeitraum für die Erklärungsabgabe über den Grundbesitz in Schleswig-Holstein. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen.

"Eine Reform der Grundsteuer war notwendig und wurde uns vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen. Uns als Finanzverwaltung ist bewusst, dass die Neuberechnung auch für die Bürgerinnen und Bürger mit Aufwand verbunden ist. Mit unserem Informationsangebot versuchen wir, dabei so gut es geht zu unterstützen. Ich bin sicher, dass alle 1,3 Millionen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein ihre Erklärung fristgerecht abgeben werden und bedanke mich schon jetzt bei allen Beteiligten für die Mitarbeit", sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Ausführliche Informationen, Hintergründe und FAQs zur Grundsteuerreform finden sich auf der Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer. Über das Internetportal www.elster.de können die Erklärungen der Feststellung des Grundsteuerwertes übermittelt werden. Auch über das vereinfachte Angebot des Bundes unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de kann eine Erklärung abgegeben werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, beispielsweise, wenn die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Abgabe nicht gegeben sind. Die entsprechenden Papiervordrucke können in den Finanzämtern oder in  Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgeholt werden.

Die Steuernummer des Grundbesitzes stimmt nicht mit der Einkommenssteuernummer überein, sondern wird vom Finanzamt mitgeteilt. Die erforderlichen Angaben zu den Grundstücksdaten und zum Bodenrichtwert des Grundstücks können im Grundsteuerportal auf der Webseite des Landes abgerufen werden.

Für die Erklärung für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden folgende Angaben benötigt:

 

Erforderliche AngabenWo sind diese Angaben zu finden?

Steuernummer

Informationsschreiben oder Einheitswertbescheid (ehemaliges Einheitswertaktenzeichen)

Gemarkung

Grundsteuerportal des Landes (ab 1.7. online), Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Flur, Flurstück

Grundsteuerportal des Landes (ab 1.7. online), Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Art des Grundstücks
(z. B. Ein-, Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum)

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Anteil an der wirtschaftlichen Einheit
(entspricht bei Eigentumswohnungen in der Regel dem Miteigentumsanteil)

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Eigentumsverhältnisse

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Fläche des Grundstücks

Grundsteuerportal des Landes (ab 1.7. online), Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Bodenrichtwert auf den 01.01.2022

Grundsteuerportal des Landes (ab 1.7. online)

Baujahr und ggf. Jahr der Kernsanierung / Abbruchverpflichtung
(bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird kein konkretes Baujahr benötigt)

Baupläne, Grundbuchauszug, Bau-, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Wohn- und ggf. Nutzfläche

Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Baupläne, Unterlagen der Gebäudeversicherung oder Betriebskostenabrechnung (bei Wohneigentum)

(Tief)Garagen oder Stellplätze

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag

Hintergrund Grundsteuerreform

Die Grundsteuer ist mit rund 400 bis 500 Mio. Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmenquellen der schleswig-holsteinischen Kommunen. Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer in einem Urteil von 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Das Grundsteuerreformgesetz trat als sogenanntes Bundesmodell 2019 in Kraft. Zugleich wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene abweichende Regelungen über die Grundsteuer zu treffen. Schleswig-Holstein hat davon keinen Gebrauch gemacht, sondern setzt das wertorientierte Bundesmodell um.

Bundesweit muss nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die neuen Grundsteuermessbeträge müssen festgesetzt werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach der neuen Regelung erhoben werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer
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Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906
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