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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Kindergeldzahlungen für Personal des Landes werden zukünftig von der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet

Letzte Aktualisierung: 31.01.2020

KIEL. Zum 1. März 2020 wird die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Kindergeldes für das Landespersonal vom Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übergehen. Diese ist ab März zuständige Ansprechpartnerin für die Kindergeldberechtigten. Die Bundesagentur überweist das Kindergeld im Laufe des jeweiligen Anspruchsmonats. Das DLZP informiert die Beschäftigten Anfang Februar mit einem Schreiben über diese Änderung.

Staatssekretärin Dr. Silke Schneider: „Wir haben uns entschieden, diese Möglichkeit für die Länder zu nutzen, um Kosten und Personal zu sparen. Für die Kindergeldberechtigten ergibt sich durch den Wechsel kein zusätzlicher Aufwand.“

Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 8. Dezember 2016“ sind die Zuständigkeiten für Kindergeld neu geregelt worden. Unter anderem ermöglicht das Gesetz Ländern und Kommunen, ihre bisherige Sonderzuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu übergeben. Schleswig-Holstein übermittelt im Rahmen der Umstellung die Daten von rund 21.000 Berechtigten und etwa 34.000 Kindern elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit.

Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile entscheidet weiterhin das DLZP. Die Berechtigten müssen deshalb Änderungen, die diese Bestandteile betreffen, auch weiterhin dem DLZP mitteilen. Außerdem erhält das DLZP künftig automatisch notwendige Informationen von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Daten werden monatlich übermittelt.

Die bisherige Familienkasse im DLZP wird zum 1. April 2020 aufgelöst. Die insgesamt neun betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln auf vakante Stellen in anderen Bereichen des DLZP beziehungsweise in den Ruhestand.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Dr. Magdalena Drywa
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616 3906 |
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