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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Bundesrat verabschiedet Angehörigen-Entlastungsgesetz

Finanzministerin Monika Heinold: „Für die Angehörigen ist das ein guter Tag – für das Land eine weitere finanzielle Herausforderung.“

Letzte Aktualisierung: 29.11.2019

BERLIN. Finanzministerin Heinold hat sich heute (29.11.) im Bundesrat erneut für eine faire Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern eingesetzt. Für die Länder sei es nicht länger hinnehmbar, dass der Bund wiederholt kostenwirksame Gesetze beschließe, ohne den notwendigen Ausgleich dafür zu zahlen. Beispiele seien der Zensus, der Ganztagsunterricht an Schulen oder die Klimaschutzgesetzgebung: „Wir erwarten eine faire Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern“, sagte Heinold. Es müsse gelten: „Wenn der Bund Gesetze beschließt, muss er auch für die Finanzierung sorgen. Dauerhaft und verlässlich“, stellte Heinold klar.

Aus diesem Grund hatte der Finanzausschuss des Bundesrates auf Initiative Schleswig-Holsteins gefordert, den Vermittlungsausschuss (zum Gesetz zur finanziellen Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen) aufzurufen. Dies wurde heute vom Bundesrat abgelehnt

Finanzministerin Monika Heinold bedauerte das. „So richtig das Angehörigenentlastungsgesetz in der Sache ist, so notwendig wäre es gewesen, dass der Bund in die finanzielle Mitverantwortung geht. Für Schleswig-Holstein heißt der heutige Beschluss, dass wir nach der Schätzung des Bundes Mehrkosten von jährlich rund 10 Mio. Euro haben. Vermutlich wird die Summe aber deutlich höher sein.“

In ihrer Rede sprach sich Finanzministerin Monika Heinold für die Landesregierung in der Sache für das Gesetz und damit für eine Unterstützung der Berechtigten aus. „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen brauchen spürbare Entlastung, deshalb ist es richtig, dass unser Land diesem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt hat“, unterstrich die Ministerin.

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell entlastet werden, indem sie erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100 000 Euro zahlungspflichtig werden. Schleswig-Holstein hatte bereits im April einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Der Bund hat die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf andere Leistungen des SGB XII übertragen.

Die Finanzministerin nutzte die Rede, um eine Reihe von finanziellen Forderungen an den Bund zu richten. Zukünftig müsse der Bund in Gesetzgebungsverfahren absehbare Mehrkosten realistisch veranschlagen und sich an den Mehrkosten des Unterhaltsvorschussgesetzes beteiligen – statt der veranschlagten 350 Mio. Euro verursacht das Gesetz inzwischen Mehrkosten von 1,18 Mrd. Euro. Im Grundsatz brauche es bei der Ausweitung gesetzlicher Leistungen, ob Steuergesetzgebung oder Rechtsanspruch auf Ganztag in Grundschulen, eine faire Finanzverteilung und dauerhafte Finanzzusagen des Bundes.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Dr. Magdalena Drywa
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
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