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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Landesregierung stellt Eckpunkte zur Verbesserung der Besoldungsstruktur vor

Finanzministerin Monika Heinold: „Wir verbessern die Besoldungsstruktur und steigern die Attraktivität der Einstiegsämter“

Letzte Aktualisierung: 12.06.2019

KIEL. Finanzministerin Monika Heinold und der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, haben heute (12. Juni) die Eckpunkte zur Verbesserung der Besoldungsstruktur des Landes vorgestellt. Kernpunkte sind die strukturelle Erhöhung der Besoldung in vier Schritten um insgesamt 1 Prozent zusätzlich zur Umsetzung der jeweiligen Tarifabschlüsse sowie die Anhebung der Grundgehälter im Einstiegsbereich. Wie bisher erhalten untere Besoldungsgruppen, Familien sowie Anwärterinnen und Anwärter eine jährliche Sonderzahlung.

 „Die Landesregierung hält Wort. Wir verbessern die Besoldungsstruktur und steigern die Attraktivität der Einstiegsämter. Das kommt allen Beamtinnen und Beamten zugute und hilft uns als Land, konkurrenzfähig zu bleiben. Gleichzeitig können wir nur das auf den Weg bringen, was dauerhaft finanzierbar ist. Das ist uns mit diesem Konzept gelungen“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, erinnerte daran, dass das Land in den vergangenen zwei Jahren bereits an vielen Stellen einzelne Besoldungselemente verbessert und mit der Übernahme des Tarifergebnisses ein wichtiges Signal gesetzt habe. „Eine attraktive Besoldung ist im Wettbewerb um die besten Köpfe ein wichtiger Faktor. Schleswig-Holstein ist ein attraktiver Arbeitgeber und möchte es bleiben. Mit der heute vorgelegten Verbesserung der Struktur gehen wir diesen Weg weiter“, so Schrödter.

Vorgesehen ist eine strukturelle Erhöhung der Besoldung um insgesamt 1 Prozent in vier Schritten:

  • zum 1. Januar 2021 um 0,2 Prozent
  • zum 1. Januar 2022 um 0,2 Prozent
  • zum 1. Januar 2023 um 0,3 Prozent
  • zum 1. Januar 2024 um 0,3 Prozent

Die Erhöhung findet zusätzlich zur Übertragung des Tarifabschlusses mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Prozent statt. Von 2019 bis 2021 steigt die Besoldung damit um insgesamt 8 Prozent. Auch die Erhöhungen ab 2021 setzen auf der Übertragung kommender Tarifabschlüsse an. In 2020 erhalten alle aktiven Beamtinnen und Beamten wie bereits in 2019 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro und alle Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro.

Um den öffentlichen Dienst für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen, werden die Grundgehälter im Einstiegsbereich aller Besoldungsgruppen ab 2021 angehoben. Mit einem Anteil von 0,4 Prozent an dem Gesamtvolumen ist diese Maßnahme der letzte Schritt der Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf den Beamtenbereich. Die unteren Besoldungsgruppen A2 bis A4 werden gestrichen. Dies betrifft das Einstiegsamt im Justizwachtmeisterdienst, das künftig auf die Besoldungsgruppe A5 angehoben wird.

„Der Fachkräftemangel ist längst Realität. Wir müssen uns anstrengen, um als öffentlicher Arbeitgeber auch im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern attraktiv zu bleiben. Unser Ziel ist es, im Ländervergleich in das Mittelfeld aufzurücken“, so Heinold.

Für Beamtinnen und Beamte, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, wird ein Altersgeld eingeführt. Bislang findet bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Mit dem Altersgeld bietet das Land künftig die Möglichkeit, Ansprüche auf Alterssicherung für den Zeitraum des im Beamtenverhältnis geleisteten Dienstes mitzunehmen.

Auch die Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit wird in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu strukturiert. Der Zuschlag beträgt künftig die Hälfte der Differenz zwischen der aufgrund des Teilzeitverhältnisses zustehenden Besoldung und der Vollzeitbesoldung. 

Von der Verbesserung der Besoldungsstruktur unberührt bleibt die bisherige Regelung zu jährlichen Sonderzahlungen. Wie bisher erhalten Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen bis A10 mit den Dezemberbezügen einen Festbetrag von 660 Euro, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen bis A10 erhalten 330 Euro. Hinzu kommen 400 Euro pro Kind für alle Beamtinnen und Beamten, unabhängig von der Besoldungsgruppe. Hierfür sind im Haushalt jährlich 25 Mio. Euro veranschlagt. 

„Von der bestehenden Regelung profitieren Familien, untere Besoldungsgruppen sowie Anwärterinnen und Anwärter“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Für die Verbesserung der Besoldungsstruktur sind im Landeshaushalt aufwachsend bis 2024 Mittel in Höhe von rund 35 Mio. Euro eingeplant. Hinzu kommen die nicht unmittelbar aus dem Tarifabschluss auf den Beamtenbereich übertragenen Mittel in Höhe von jährlich 12 Mio. Euro, die für die Anhebung der Grundgehälter im Einstiegsbereich vorgesehen sind. Insgesamt stehen somit für die Verbesserung der Besoldungsstruktur im Landeshaushalt von 2020 bis 2024 aufwachsend rund 47 Mio. Euro zur Verfügung.

Mittelaufwuchs Verbesserungen Besoldungsstruktur:

 

  2020 2021 2022 2023 2024
Strukturelle Erhöhung um 1 % in Mio. Euro

 

0

 

6,9

 

13,8

 

24,2

 

34,6

Einmalzahlung aktive Beamt*innen in Mio. Euro

 

4,1

 

0

 

0

 

0

 

0

Neustrukturierung Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit in Mio. Euro

 

0

 

0,5

 

0,5

 

0,5

 

0,5

 

Anhebung Grundgehälter im Einstiegsbereich in Mio. Euro

 

0

 

12

 

12

 

12

 

12

Verbesserungen der Besoldungsstruktur (gesamt) in Mio. Euro

 

 

4,1

 

 

19,4

 

 

26,3

 

 

36,7

 

 

47,1

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer |
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