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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

Schleswig-Holstein startet Scanverfahren zur Digitalisierung von Papiersteuererklärungen

Finanzministerin Monika Heinold: „Das Scanverfahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Steuerverwaltung“

Letzte Aktualisierung: 14.01.2019

KIEL/LECK/HUSUM. Das Land hat heute mit der schrittweise Einführung des Scanverfahrens zur Digitalisierung von in Papierform eingereichten Steuererklärungen begonnen. Die schleswig-holsteinischen Papiersteuererklärungen werden zukünftig im Rahmen einer Verwaltungskooperation mit dem Land Baden-Württemberg im dortigen Scanzentrum in Karlsruhe gescannt werden. Aus dem Finanzamt Nordfriesland in Leck sowie aus der Außenstelle des Finanzamtes Nordfriesland in Husum sind heute die ersten Transportkisten mit Papiersteuererklärungen verschickt worden.

Finanzministerin Monika Heinold erklärte: „Das Scanverfahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Steuerverwaltung. Mit dem Verfahren schaffen wir eine tragfähige Lösung für den Übergang von der analogen zur digitalen Bearbeitung. Bei der Kooperation mit Baden-Württemberg setzen wir auf vorhandene und leistungsfähige Infrastruktur, statt für einen überschaubaren Zeitraum ein eigenes Zentrum aufzubauen, das Mehrkosten verursacht. Das ist sowohl die technisch beste als auch die wirtschaftlich günstigste Lösung.“

Die Umsetzung des Scanverfahrens ist eines der sogenannten „FMK-Kriterien“, deren Umsetzung die Länder gewährleisten müssen. Das Scanverfahren ist ein verbindlicher Teil eines von Bund und Ländern entwickelten Konzeptes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Ziel ist unter anderem, die ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen durch Einsatz von Risikomanagementsystemen weiter zu optimieren und zu verstärken. Das auf bundeseinheitlicher Software basierende Scanverfahren der Steuerverwaltung dient der Generierung elektronischer Datensätze und ermöglicht so eine vollautomatische Bearbeitung der Papiersteuererklärung. So kann eine Konzentration personeller Ressourcen auf tatsächlich prüfungsbedürftige Fälle ermöglicht werden.

Die schleswig-holsteinischen Papiersteuererklärungen werden in den jeweiligen Finanzämtern in durch Plomben gesicherte Transportkisten verpackt und durch den Kurierdienstleister DHL verschickt. Der Versand der verplombten Transportkisten erfolgt im Rahmen der regulären DHL-Logistik auf den bestehenden Transportrouten zusammen mit dem übrigen Frachtgut. Es werden keine Sonderfahrten für die Transportkisten der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung verursacht. Der Versand der schleswig-holsteinischen Steuererklärungen erfolgt über das DHL-Modul „GoGreen“, das eine Kompensation aller versandbedingten CO2-Emissionen in einem zertifizierten Verfahren durch nachhaltige Klimaschutzprojekte zum Emissionsausgleich garantiert.

Die schrittweise Einführung des Scanverfahrens soll bis Mitte des Jahres 2019 in allen Finanzämtern des Landes abgeschlossen sein.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
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