KIEL. Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig über die Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein erklärt Finanzministerin Monika Heinold:
„Bei einer von acht Klagen ist das Gericht zu dem Ergebnis einer verfassungswidrigen Unteralimentation gekommen. Über diesen Vorlagebeschluss muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für die Landesregierung ist das ein wichtiger Hinweis, den wir unabhängig vom Ausgang des juristischen Verfahrens bei der 2019 geplanten Überarbeitung der Besoldungsstruktur beachten werden. Wir werden die unterschiedlichen Aspekte der Besoldung sorgfältig prüfen. Wir wollen eine Besoldungsstruktur erarbeiten, die es dem Land ermöglicht, im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können und den öffentlichen Dienst insgesamt attraktiv zu gestalten. Eine entscheidende Grundlage dafür haben wir bereits mit der Finanzplanung gelegt, in der wir die Vorsorge für mögliche Tarif- und Besoldungserhöhungen in den Jahren 2019-2021 auf drei mal drei Prozent angehoben haben
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Medieninformation vom 20.09.2018 zum Herunterladen.
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