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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Sondervermögen REFUGIUM: Land bewilligt Kommunen weitere Fördergelder in Höhe von 6,5 Millionen Euro

Finanzministerin Monika Heinold: „Refugium entlastet die Kommunen und stärkt die Verantwortungsgemeinschaft im echten Norden“

Letzte Aktualisierung: 09.03.2018

KIEL. Das Land stellt den Kommunen weitere 6,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen REFUGIUM zur Verfügung, um die Kommunen bei entstandenen Kosten im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zu entlasten. In den vergangenen Tagen wurden insgesamt 1143 Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Millionen Euro an die zuwendungsberechtigten Kommunen übergeben. Aus diesem Anlass überreichte Finanzministerin Monika Heinold heute persönlich Zuwendungsbescheide an die Städte Flensburg und Rendsburg.

Stellvertretend für alle Kommunen, die uns bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten so tatkräftig unterstützt haben, übergebe ich heute die Zuwendungsbescheide an die Städte Flensburg und Rendsburg und möchte mich im Namen des Landes für das Engagement bedanken. Es zeichnet den echten Norden aus, dass Land, Städte und Kommunen in dieser intensiven Phase gemeinsam Verantwortung wahrgenommen haben“, erklärte Heinold in Flensburg. Mit einer Summe von 694.683 Euro erhält die Stadt Flensburg den höchsten Betrag an Zuwendungen für das Vorhalten von Wohnraum für Geflüchtete. Die Stadt Rendsburg erhielt Fördergelder in Höhe von 14.618 Euro.

Mit dem zweckgebundenen Sondervermögen REFUGIUM („Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum“) hatte das Land 2016 seine Beteiligung an den Kosten für leerstehenden vorgehaltenen Wohnraum für Flüchtlinge zugesagt. Ab März 2017 konnten die Anträge auf Fördergelder beim Land eingereicht werden. Der Fonds, der vom Land mit insgesamt 10 Millionen Euro ausgestattet wurde, dient der finanziellen Unterstützung der Kommunen im Zusammenhang mit Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge, die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 geschaffen wurden.

Mit den nun beschiedenen Anträgen wird Vorhalteaufwand für Unterkünfte erstattet, die im Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016 ganz oder teilweise leer standen. Als zuwendungsfähige Ausgaben wurden insbesondere Miet- und Pachtzahlungen, sowie Ausgaben für Bewirtschaftung und Unterhaltung während des Leerstands anerkannt. Hat eine Kommune Unterbringungskapazitäten nicht angemietet oder gepachtet, sondern durch käuflichen Erwerb geschaffen, so wurde als Vorhalteaufwand eine kalkulatorische Miete als zuwendungsfähig anerkannt.

Im Januar 2018 hatte das Land bereits in einem ersten Schritt Fördergelder in Höhe von 3,5 Millionen Euro für die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen bewilligt. Als Restrukturierungsmaßnahmen gelten beispielsweise Maßnahmen zum Ab-, Rück- oder Umbau eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen, Maßnahmen zum Ab- oder Rückbau von Infrastruktureinrichtungen für Gebäude sowie einmalige Leistungen zur vorzeitigen Beendigung von Mietverhältnissen.

Wohnraum gibt Menschen auf der Flucht Sicherheit und Schutz. Ich freue mich, dass wir mit Refugium Kommunen entlasten können, die sich in der Flüchtlingsunterbringung engagiert haben“, so Heinold.
Mit der Übergabe der Zuwendungsbescheide für den Vorhalteaufwand ist das Sondervermögen in Höhe von 10 Millionen Euro vollständig ausgeschöpft.

Medieninformation vom 09.03.2018 zum Herunterladen.  (PDF, 183KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede |
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