BERLIN. In der Frage der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige hat Schleswig-Holstein heute im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. „Familien gehören zusammen, das ist ein Gebot der Humanität
“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold. Darüber hinaus erschwere die Aussetzung des Familiennachzugs auch die Integration in Deutschland, so Heinold: „Die psychische Belastung für diejenigen, die in Deutschland in Sicherheit sind, während enge Familienangehörige unter schrecklichen Bedingungen in Kriegsländern oder Flüchtlingslagern ausharren, ist kaum auszumalen. Welches Kind soll sich dabei auf die Schule konzentrieren können, welcher Ehemann auf seinen Sprachkurs
?“
Am 1. Februar 2018 hatte der Bundestag beschlossen, die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige, die am 16. März 2018 ausläuft, bis zum 31. Juli 2018 zu verlängern. Die schleswig-holsteinische Jamaika-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu unterstützen. Der Antrag Schleswig-Holsteins auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zur Kompromissfindung in dem umstrittenen Gesetzgebungsverfahren fand in der heutigen Abstimmung keine Mehrheit.
„In unserem Jamaika-Bündnis bekennen wir uns gemeinsam zu unserer humanitären Verantwortung. Ich bin enttäuscht, dass es dafür im Bundesrat keine Mehrheit gab
“, so Heinold.
Medieninformation vom 02.03.2018 zum Herunterladen.
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