KIEL. Das Land stellt den Kommunen 3,5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen REFUGIUM zur Verfügung, um die Kommunen bei entstandenen Kosten im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zu entlasten. „Refugium wirkt. Wir helfen den Kommunen, die uns in den vergangenen Jahren bei der Flüchtlingsunterbringung tatkräftig unterstützt haben. Ich bin froh, dass diese Verantwortungsgemeinschaft so intensiv wahrgenommen wird “, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Das Land hat in den vergangenen Tagen insgesamt 68 Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Millionen Euro an die zuwendungsberechtigten Kommunen übergeben.
Mit dem zweckgebundenen Sondervermögen REFUGIUM („Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum“) hatte das Land 2016 seine Beteiligung an den Kosten für leerstehenden vorgehaltenen Wohnraum für Flüchtlinge zugesagt. Ab März 2017 konnten die Anträge auf Fördergelder beim Land eingereicht werden. Der Fonds, der vom Land mit insgesamt 10 Millionen Euro ausgestattet wurde, dient der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei entstandenem und laufendem Aufwand für Unterbringungskapazitäten, die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung geschaffen wurden.
„Die Vielzahl der eingegangenen Anträge zeigt, dass die Einrichtung eines Sondervermögens der richtige Schritt war. Nun können wir die Kommunen beim Rückbau leerstehender Unterkünfte und ungenutzter Infrastruktur entlasten“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold heute in Kiel.
Mit den beschiedenen Anträgen wird die Umsetzung von Restrukturierungsprojekten gefördert. Diese beinhalten sowohl die eigentliche Restrukturierungsmaßnahme als auch den für das Objekt angefallenen Vorhalteaufwand. Als Restrukturierungsmaßnahmen gelten beispielsweise Maßnahmen zum Ab-, Rück- oder Umbau eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen, Maßnahmen zum Ab- oder Rückbau von Infrastruktureinrichtungen für Gebäude sowie einmalige Leistungen zur vorzeitigen Beendigung von Mietverhältnissen. Berücksichtigt werden Restrukturierungsmaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2017 begonnen wurden, nachweislich wirtschaftlich sind und zu einer nachhaltigen Senkung der Vorhaltekosten führen.
Darüber hinaus bestand unabhängig von der Beantragung der Förderung eines Restrukturierungsprojektes die Möglichkeit, im Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.12.2016 angefallenen Vorhalteaufwand geltend zu machen. Als Vorhalteaufwand werden Ausgaben bezeichnet, die durch den Leerstand geschaffener Unterbringungskapazitäten entstanden sind. Hierzu gehören Miet- und Pachtzahlungen sowie Ausgaben für Bewirtschaftung und Unterhaltung während des Leerstandes. Die Prüfung der Anträge zum Vorhalteaufwand, für die die verbleibenden 6,5 Millionen Euro aus REFUGIUM vorgesehen sind, steht derzeit noch aus.
REFUGIUM: Restrukturierung – Zuwendungsempfänger kumuliert
Kommune |
Höhe der Zuwendung |
Stadt Flensburg - Kommunale Immobilien - |
858.373,53 €
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Hansestadt Lübeck |
737.416,83 €
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Amt Hüttener Berge |
372.320,46 €
|
Stadt Glückstadt |
284.200,09 € |
Stadt Neustadt i.H. |
221.727,82 € |
Gemeinde Ratekau |
214.380,67 € |
Stadt Geesthacht |
151.052,08 € |
Stadt Büdelsdorff |
125.123,80 € |
Amt Horst-Herzhorn |
116.420,88 € |
Gemeinde Altenholz |
94.794,19 € |
Amt Lütjenburg |
65.339,86 € |
Amt Ostholstein-Mitte |
60.826,29 € |
Stadt Schwentinental |
57.510,65 € |
Amt Büchen |
41.573,97 € |
Amt Hürup |
21.534,92 € |
Stadt Rendsburg |
18.215,36 € |
Amt Viöl |
11.676,92 € |
Amt Mitteldithmarschen |
10.954,74 € |
Stadt Kaltenkirchen - Der Bürgermeister - |
10.393,49 € |
Gemeinde Rellingen |
9.575,87 € |
Amt KLG Eider |
6.928,99 € |
Gemeinde Barsbüttel |
6.298,73 € |
Amt Krempermarsch - Der Amtsvorsteher - |
5.784,41 € |
Amt Nordsee-Treene |
5.321,81 € |
Stadt Husum |
4.988,88 € |
Gesamtergebnis
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3.512.735,25 €
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Medieninformation vom 26.01.2018 zum Herunterladen.
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