Landesregierung beschließt Finanzplan 2016–2020 und Finanzplanfortschreibung 2021–2026
Finanzministerin Heinold: Zukunftsinvestitionen und Risikovorsorge bestimmen die Finanzplanung
Letzte Aktualisierung: 06.09.2016
Land plant 2018 ohne neue Schulden
IMPULS wird von 100 auf 150 Mio. Euro aufgestockt
Bildungspaket für Bildungsinvestitionen
Versorgungsfonds wird aufgebaut
HSH Vorsorge wird aufgestockt
Zinsen sind konservativ veranschlagt
Kiel. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Finanzministerin Heinold dem Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020, der Finanzplanfortschreibung 2021 - 2026 und dem darin enthaltenen Bericht zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits gemäß Landesverfassung zugestimmt. Die Finanzplanung beschreibt, ebenfalls gemäß Verfassung, den Konsolidierungspfad bis zum Jahr 2020, um das strukturelle Haushaltsdefizit des Landes vollständig abzubauen. Hieraus wird der finanzielle Rahmen, der im Zeitraum der Finanzplanung zur Verfügung steht, entwickelt. Nach bisheriger Planung wird der Landeshaushalt ab 2018 strukturell wie konjunkturell ausgeglichen sein.
Finanzministerin Monika Heinold: „Das Land investiert in Bildung, Infrastruktur und Sicherheit. Gleichzeitig wirtschaften wir sparsam, investieren in die Zukunft des Landes und halten die Schuldenbremse ein. Damit ist die Finanzplanung erneut ein Dokument solider Haushaltspolitik. Sie ist so austariert, dass die schwarze Null strukturell wie konjunkturell 2018 erreicht wird. Mit diesem Vorsprung hat das Land eine hervorragende Grundlage, um auch in den nächsten Jahren unvorhersehbare finanzielle Herausforderungen zu meistern.“
Grundlage der Finanzplanung sind für die Jahre 2017 bis 2020 die Steuerschätzung vom Mai 2016 sowie ihre Fortschreibung. Die Finanzplanung arbeitet mit einem zunehmend größeren Abstand zur verfassungsrechtlich zulässigen Grenze der Neuverschuldung. Sie enthält außerdem ab 2018 einen Risikoabschlag bei den Steuereinnahmen von 50 Mio. Euro. Zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts bereits ab dem Jahr 2018 wird die Ausgabewachstumsrate unterhalb der Einnahmewachstumsrate gehalten. Ab dem Jahr 2021 sind die Wachstumsraten der Einnahmen und Ausgaben nahezu identisch, was einen parallelen Verlauf der jeweiligen Kurven bewirkt. Aufgrund des Sicherheitsabstandes verläuft die Ausgabekurve unterhalb der Einnahmekurve.
Finanzministerin Monika Heinold: „Um die strukturelle Lücke bis spätestens zum Jahr 2020 schließen zu können, liegt der Anstieg der Ausgaben auch weiterhin deutlich unterhalb des Anstieges der Einnahmen. So einfach wie dieses Rezept klingt, so wichtig ist es, es konsequent umzusetzen. Sobald der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, müssen wir mit hohen Sicherheitsabständen arbeiten, damit schlechte Steuerschätzungen nicht sofort wieder ins Minus führen. Mit
ca.
150-200
Mio.
Euro Haushaltsüberschuss stehen wir in der Finanzplanung gut da.“
Das strukturelle Defizit liegt im Jahr 2016 bei rund 423 Mio. Euro, im Haushaltsentwurf 2017 liegt es bei 147 Mio. Euro. Am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2020 wird das strukturelle Defizit nicht nur vollständig abgebaut sein, sondern es wird ein struktureller Überschuss in Höhe von 132 Mio. Euro erreicht. In den Finanzplanungsjahren 2016 bis 2020 wird die Obergrenze für das strukturelle Defizit in jedem Jahr deutlich unterschritten.
In den Jahren ab 2021 (Fortschreibungszeitraum) wird mit einem Haushaltsüberschuss von ca. 200 Mio. Euro geplant.
Zinsen, Kommunaler Finanzausgleich (KFA) und
Vorsorge HSH
In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben für Zinsen 2017 leicht sinken und ab 2018 wieder steigen. Im Jahr 2019 liegen sie in etwa auf dem Niveau des Jahres 2016. Bis zum Ende des Fortschreibungszeitraums im Jahr 2026 steigen die Zinsen auf ca. 1,1 Mrd. Euro.
Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) ist bis zum Jahr 2020 auf der Grundlage der veranschlagten und prognostizierten Steuereinnahmen des Landes berechnet. Berücksichtigt sind dabei die Abrechnung des Jahres 2015 im Jahr 2017 sowie die voraussichtliche Abrechnung 2016 im Jahr 2018. Ab dem Jahr 2021 wird der Kommunale Finanzausgleich auf Basis der Fortschreibung der Steuereinnahmen berechnet.
Jahr
Soll 2016
HHE 2017
MFP 2018
MFP 2019
FP 2020
FP 2026
in Millionen Euro
Zinsaus- gaben
673
606
647
687
749
1.114
KFA
1.506
1.699
1.718
1.758
1.826
2.181
Als Risikovorsorge für zusätzliche Zinsbelastungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der HSH Nordbank wurde mit den Eckwerten zur MFP ab dem Jahr 2019 ein Betrag von 20 Mio. Euro vorgesehen. Mit der neuen Finanzplanung wird dieser Betrag im Jahr 2020 auf 40 Mio. Euro und 2021 auf 60 Mio. Euro angehoben und ab 2022 mit 60 Mio. Euro verstetigt.
Personalbezogene Ausgaben
Teil der personalbezogenen Ausgaben sind auch die Zuführungen und Entnahmen zum bzw. aus dem neu geplanten Versorgungsfonds. Unter Berücksichtigung dieser Ausgaben und Einnahmen sowie der Umsetzung des Personaleinsparpfades entwickeln sich die Ausgaben wie folgt:
Soll 2016
HHE 2017
MFP 2018
MFP 2019
MFP 2020
FP 2026
in TEuro
aktives
Personal
2.381
2.393
2.384
2.356
2.308
2.306
Versorgungs-
ausgaben
1.122
1.171
1.201
1.237
1.267
1.454
Beihilfen
290
290
304
315
326
401
Tarifverstärkungs-
mittel u. sonstige
Personalausgaben
141
208
322
398
472
953
Summe
3.934
4.062
4.211
4.306
4.373
5.114
Zuführungen zum
Versorgungsfonds
68
78
78
78
79
86
Entnahmen aus
Versorgungsfonds
13
29
41
112
Summe personal- bezogene Aus- gaben
4.002
4.140
4.276
4.355
4.411
5.088
IMPULS 2030
Mit der aktuellen Finanzplanung und der Finanzplanfortschreibung 2016 – 2026 werden die ab dem Jahr 2018 bereitgestellten Mittel für IMPULS in Höhe von 100 Mio. Euro um 50 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro aufgestockt. Die Möglichkeit der Zuführung von Haushaltsmitteln aus strukturellen Überschüssen im Rahmen des Haushaltsvollzugs besteht fort. Eine Aktualisierung des Infrastrukturberichts, die auch die zu finanzierenden Maßnahmen aufzeigt, wird dem Landtag bis Dezember 2016 zugeleitet.
Entwicklung im Aufgabenbereich Asyl / Flüchtlinge
Mit der Nachschiebeliste wird die Landesregierung bei den Ausgaben für Flüchtlinge für den Haushalt 2017 nachsteuern. Die Erstattungsleistungen an die Kommunen, Integrationspauschale, Kosten für Werkverträge sowie Miete und Bewirtschaftung der Erstaufnahmeeinrichtungen müssen aufgrund der aktuellen Entwicklung neu berechnet werden. Im Vorgriff auf diese Neuberechnung hat sich die Landesregierung bei der Aufstellung des Finanzplans an den Zahlen orientiert, welche die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion zugrunde gelegt hat. Danach wird im Jahr 2016 von 600.000, im Jahr 2017 von 400.000 und im Jahr 2018 von 300.000 zusätzlichen Flüchtlingen ausgegangen. Aufgrund dieser Annahme können die Ausgaben für Flüchtlinge in
2018 ff gegenüber dem Haushaltsentwurf 2017 um gut 230 Mio. Euro abgesenkt werden und betragen damit 2018 ff rund 460 Mio. Euro.
Als Entlastungsleistungen des Bundes sind für minderjährige Flüchtlinge (12 Mio. Euro), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (35 Mio. Euro),
Wohnungsbau (12 Mio. Euro) und Kinderbetreuung (30 Mio. Euro) rund 90 Mio. Euro eingeplant. Außerdem erhält das Land 2016 bis 2018 Integrationsmittel in Höhe von 68 Mio. Euro und erhält zudem für die Jahre 2017 und 2018 jeweils weitere 17 Mio. Euro für Wohnungsbau.
Bildungspaket 2018
Im Bereich der Bildung wird es auch zukünftig steigenden Investitionsbedarf geben. Ziel der Landesregierung ist eine quantitativ und qualitativ gute Ausstattung des Landes mit Kindertagesstätten, eine 100 prozentige Unterrichtsversorgung, inklusive Bildung sowie ein gutes Angebot an Ausbildungs- und Studienplätzen. Deshalb werden in der Finanzplanung zusätzliche Mittel für Bildungsinvestitionen bereitgestellt. Für das Jahr 2018 sind 20 Mio. Euro eingeplant. In den Folgejahren wächst dieser Betrag bis zum Jahr 2022 jährlich um weitere 10 Mio. Euro auf dann 60 Mio. Euro
Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte |
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