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Thema : HSH Nordbank

Verhandlungen mit der Kommission erfolgreich abgeschlossen

Letzte Aktualisierung: 21.03.2016

Kiel. Die Landesregierung bestätigt die abschließende Einigung zwischen Ländern, Bund und der Europäischen Kommission. Am 19. Oktober 2015 hatten die Regierungsspitzen von Hamburg und Schleswig-Holstein mit der Wettbewerbskommissarin Vestager eine informelle Verständigung erzielt, in der die Eckpunkte für eine endgültige Genehmigung der Wiedererhöhung der Ländergarantie für die HSH Nordbank vereinbart wurden. Seitdem haben die Länder insbesondere die Zustimmung ihrer Landesparlamente eingeholt und eine Abwicklungsanstalt errichtet, die zur Entlastung der Bank Portfolien notleidender Kredite bis zu einer Höhe von 6,2 Mrd. Euro EAD übernehmen soll. Die Aufsicht war in diesen Prozess intensiv eingebunden.

Mit der Abgabe eines Zusagenkatalogs haben die Länder nunmehr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die endgültige Genehmigung der Wiederhöhung der Garantie durch die Europäische Kommission zeitnah erfolgen kann. Damit stehen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der HSH Nordbank in den nächsten Jahren. Mit der Einigung sind zugleich die Voraussetzungen für den nun anstehenden Privatisierungsprozess erarbeitet worden.

Presseerklärung vom 21.03.2016 zum Herunterladen.  (PDF, 46KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Agnes Witte | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3909 | Telefax 0431 988-616-3909 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |

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