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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landtag: Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein FINISH

Rede von Finanzministerin Monika Heinold zur Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein FINISH – 25. Landtagstagung

Letzte Aktualisierung: 26.09.2019

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Herr Präsident,

meine Damen und Herren

 

Ich begrüße den eingebrachten Antrag zur nachhaltigen Finanzstrategie sehr. Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt uns mittlerweile in den verschiedensten Bereichen: Konsum, Energie, Verkehr, Transport und Wirtschaft. Da ist es nur konsequent, Überlegungen zur Nachhaltigkeit auch auf die Finanzpolitik zu übertragen. Eine wichtige Grundlage sind dafür die sogenannten Environment-, Social- and Governance-Anforderungen, kurz: ESG-Kriterien. An diesen Kriterien orientiert sich Schleswig-Holstein bereits mit der nachhaltigen Anlagestrategie des Versorgungsfonds. Dort sind die ESG-Kriterien für das gesamte Vermögen berücksichtigt.

Hinzu kommen beim Versorgungsfonds mehrere harte Ausschlusskriterien: Zum einen werden beispielsweise Anleihen von Staaten, die die Todesstrafe anwenden oder die aktuellen Klimaprotokolle nicht ratifizieren, ausgeschlossen. Zum anderen werden Unternehmen ausgeschlossen, die in den Geschäftsfeldern fossile Brennstoffe, Atomenergie oder kontroverse Rüstungsgüter aktiv sind oder die gegen die Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verstoßen. Mit dieser umfassenden Strategie für den Versorgungsfonds sind wir in Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter.

Darüber hinaus berücksichtigt auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein bereits Nachhaltigkeitskriterien in ihren Anlage-Leitlinien.

Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeitskriterien entsprechend der ESG-Anforderungen in möglichst vielen Institutionen umzusetzen, damit möglichst alle wesentlichen Finanzanlagen des Landes dem Nachhaltigkeitsgedanken folgen. So planen wir, auch für unsere Anstalten öffentlichen Rechts konkrete Vorgaben zur Nachhaltigkeit gesetzlich festzuschreiben.

Bei Landesbeteiligungen und Stiftungen des Landes haben wir die Möglichkeit, in den entsprechenden Gremien auf die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien hinzuwirken – und diese Möglichkeit werden wir wahrnehmen. Damit arbeiten wir bereits jetzt an der Umsetzung des Antragsziels.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung gebeten, ein „Gesetz zur Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein“ vorzulegen. Dieser Bitte wird die Landesregierung selbstverständlich gerne nachkommen.

Wie Sie sich vorstellen können, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen, da eine Reihe von Gesetzen und Anlagerichtlinien angepasst werden müssen. Die Zwischenzeit werden wir nutzen, um die schon jetzt begonnenen Vorhaben nach Kräften weiter voranzutreiben. Die Debatte, die wir heute im Landtag führen, wird auch auf europäischer Ebene geführt – und das zu Recht.

So gibt es zurzeit mehrere spannende Vorschläge, die vor allem für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien sorgen sollen.

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