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Finanzministerium : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Silke Schneider

Ministerin für Finanzen

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Letzte Aktualisierung: 10.04.2025

Frag den Steuer-Chatbot

Sie haben Fragen rund um das Thema Steuern? Hier geht es zum Steuer-Chatbot der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein.

Hinweise:

Alle Auskünfte die der Chatbot erteilt, sind allgemein und unverbindlich. Es werden dahe keine personenbezogenen Daten wie z.B. Name, Alter, Steuernummer usw. benötigt. Dieses Tool kann und darf Sie steuerlich nicht beraten.

Der Chatbot wird versuchen Ihr Anliegen so zielgerichtet wie möglich zu beantworten. Hierfür verweist er teilweise auf bereits vorhandene Informationen im Internet. Bitte beachten Sie diese Links.

Hinweisgeberportal

Anonymes Hinweisgeberportal Schleswig-Holsteins zur Bekämpfung von Steuerkriminalität

Zum 10. April 2025 wurde in Schleswig-Holstein das „Anonyme Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ errichtet.
Damit wird ein wichtiges Ziel der Landesregierung, die Stärkung der Bekämpfung von Steuerkriminalität, weiterverfolgt.

Hintergründe zum Hinweisgeberportal

Bisher werden (anonyme) Anzeigen von den Finanzämtern oder dem Finanzministerium per Brief, E-Mail oder telefonisch entgegen genommen.

Über das neue „Anonyme Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität“ können Hinweise zu möglichen Steuervergehen anonym und nunmehr digital an die Steuerfahndung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste (FA ZPD) als der zuständigen Ermittlungsbehörde übermittelt werden.

Der Vorteil des Hinweisgeberportals ist, dass es eine anschließende Kommunikation unter fortwährender Anonymität zwischen Steuerfahndung und Anzeigenden ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzeigenden bei der Nutzung des Portals zugleich ein sog. geschütztes Postfach eingerichtet haben. Im Bedarfsfall kann die Steuerfahndung mit Hilfe des geschützten Postfaches Nachfragen an die Hinweisgebenden richten. Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren können dadurch gefördert oder gar erst ermöglicht werden.

Sie können Ihren Hinweis auch schriftlich an das:

Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste,
Hopfenstraße 2a, 24114 Kiel

oder per E-Mail an

übersenden.

FAQ zum Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität

1. Warum wurde das Hinweisgeberportal errichtet?

Steuerhinterziehung schädigt und belastet das Allgemeinwohl. Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Steuerbetrug wirksam entgegenzutreten.

Auch bisher war es in Schleswig-Holstein möglich, (anonyme) Anzeigen bei den Finanzämtern oder dem Finanzministerium per Brief, E-Mail oder telefonisch abzugeben. Diese wurden dann an das zuständige Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste weitergeleitet.

Gerade bei anonym erstatteten Anzeigen fehlt es aufgrund nicht hinreichend konkreter Anhaltspunkte oft an Ermittlungsansätzen für eine Steuerordnungswidrigkeit oder eine Steuerstraftat. Der Vorteil des neuen Portals ist es, dass die Steuerfahndung nunmehr bei Errichtung eines geschützten Postkastens den Hinweisgebenden Nachfragen stellen kann, die sie unter Wahrung ihrer Anonymität beantworten können. Diese Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörde und Anzeigenden ist wichtig, um eingehende Hinweise zu konkretisieren. Dadurch wird die Durchführung steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren gefördert oder in einigen Fällen überhaupt erst ermöglicht.

2. Wer kann einen Hinweis im Portal abgeben?

Jeder kann das Portal nutzen, um namentlich oder anonym Hinweise zu möglichen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeiten abzugeben.

Das Portal ist dabei nicht auf Nutzerinnen und Nutzer begrenzt, die in Schleswig-Holstein ansässig sind.

Sollten gemeldete Sachverhalte aus eingehenden Hinweisen in die Zuständigkeiten anderer Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden fallen, würde der Vorgang entsprechend weitergegeben werden.

3. Was kann gemeldet werden?

Es können konkrete Hinweise zu möglichen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten gemeldet werden. Dabei sollte der Sachverhalt konkret dargestellt und eventuelle Vermutungen möglichst durch Tatsachen belegt werden.

Genaue Beispiele für Steuerverfehlungen (Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten) erhalten Sie während des Meldeprozesses im Portal.

4. Was kann nicht gemeldet werden?

Dieses Portal ist dafür vorgesehen, Hinweise zu Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten abzugeben. Hinweise zu anderen möglichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sollen nicht über dieses Portal gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür gerne die Kontaktmöglichkeiten zur Polizei oder anderen zuständigen Behörden.

Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist lediglich für die Aufdeckung, Ermittlung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig und könnte diese Meldungen daher nicht eigenständig bearbeiten.

5. Muss ich meine Identität preisgeben?

Nein, Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Oberstes Prinzip des Hinweisgeberportals ist der Schutz der hinweisgebenden Person, soweit dies gewünscht ist.

Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist von unabhängiger Stelle zertifiziert. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten.

Sofern Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen

6. Wie errichte ich einen geschützten Postkasten?

Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie das Pseudonym beziehungsweise Ihren Benutzernamen und das Kennwort selbst aus. Diese Zugangsdaten sind für niemanden außer Ihnen selbst sichtbar.

Der Meldeprozess umfasst vier Schritte. Bei Öffnung des Hinweisgeberportals werden Sie durch die linke Spalte angeleitet, welche Schritte Sie vornehmen müssen, um den geschützten Postkasten einzurichten, nachdem Sie den Hinweis abgegeben haben.

 





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Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

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