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Neues Gesetz für Klimawandelanpassung und Energiewende


Das Kabinett hat am 18. Juni dem Entwurf der Novelle des Gesetzes über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) zugestimmt.

Letzte Aktualisierung: 19.06.2024

Nachdem bereits auf Bundesebene zahlreiche Gesetze für Gebäude, Wärmeplanung, Energieeffizienz und die Klimawandel-Anpassung novelliert wurden, zieht Schleswig-Holstein nun nach

Zentrale Ziele des EWKG

Mit der überarbeiteten Version des Gesetzes soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Klimaneutralität 2040 gesetzlich festgeschrieben werden.

Gleiches gilt für das Ziel von mindestens 45 Terawattstunden (TWh) Stromerzeugung an Land durch Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030. Dabei war Energie- und Umweltminister Tobias Goldschmidt und Energiestaatssekretär Joschka Knuth bei der presseöffentlichen Erläuterung des Gesetzes wichtig zu verdeutlichen: Klimaschutz und -Anpassung sind heute auch Sicherheitsthemen.

So haben etwa klimawandelbedingte Sturmfluten und Hochwasser in den vergangenen Monaten die Verletzbarkeit von ganzen Landstrichen gezeigt.

Klimaschutz ist mehr als ein Umweltthema: Es geht um Sicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt

Klimaschutzbeschleuniger

In dem Gesetz wurden nun einige Klimaschutzbeschleuniger eingebaut, etwa der Photovoltaik-Standard für Neubauten von Wohnhäusern und Parkplätzen. Zudem wird mit landesrechtlichen Maßnahmen mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen geschaffen.

Mit dieser Novelle tragen wir den klimapolitischen Notwendigkeiten Rechnung. Das Klimaziel 2040 und das Ausbauziel erhalten Gesetzesrang

Staatssekretär Joschka Knuth

EWKG auf der Zielgeraden

Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss  startet die Verbändeanhörung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Voraussichtlich direkt nach der parlamentarischen Sommerpause soll der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden. Geklärtes Ziel der Landesregierung ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2025. 

Weitere Informationen zu den Novellierungen finden Sie hier (in der Pressemitteilung)

 

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