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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neuauflage des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“


Land fördert private Energiewende mit 75 Millionen Euro

Letzte Aktualisierung: 05.10.2022

Die Landesregierung hat das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ neu aufgelegt. Seit Januar 2023 haben alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit neue Förderanträge einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten.

Mit insgesamt 75 Millionen Euro wurde das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht. Ein besonderes Hauptaugenmerk des neuen Programmes liegt auf einer sauberen und preiswerten Wärmeversorgung für Privathaushalte.

„Die Eckpunkte sind ein erster wichtiger Schritt hin zu einem Fördergramm, das die fossile Abhängigkeit der Haushalte in Schleswig-Holstein verringern wird. Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, zum Jahresbeginn 2023 mit dem Programm an den Start gehen zu können."

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt

Unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung

Ziel des Programmes ist es, die fossile Abhängigkeit von Privathaushalten Schritt für Schritt zu reduzieren. "Die 75 Millionen Euro sind gut angelegtes Geld: Sie werden eine dreifache Dividende entfalten. Das Programm ist sozial, schützt das Klima und ist ein klares Signal gegen die Abhängigkeit von russischer Energie. Die Preise für Gas und Öl sind aktuell auf einem Rekordniveau. Gleichzeitig können sich viele Haushalte die Umstellung auf eine klimaneutrale Heizung nicht leisten. Mit unserem Programm unterstützen wir den Umstieg auf bezahlbare Energie“, so Goldschmidt.

Photovoltaik
Durch die Förderung von PV-Balkonanlagen ist die Teilnahme am Förderprogramm auch mit kleinem Eigenanteil möglich.

Energiewende für alle Bürgerinnen und Bürger

Mit dem neuen Förderprogramm präsentiert die Landesregierung ein Angebot für Jedermann und Jedefrau: "Durch die Förderung von PV-Balkonanlagen ist die Teilnahme am Förderprogramm auch bereits mit kleinem Eigenanteil möglich“, so Schleswig-Holsteins Energieminister Goldschmidt.

Zur Beantwortung von Fragen hat die Landesregierung ein FAQ--Frequently Answered Questions erstellt, welches hier abgerufen werden kann.

Eckpunkte des neuen Förderprogramms

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind zunächst natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.

Wann wird gefördert?

Das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen in Höhe von 75 Mio. Euro wird bis Mitte des Jahrzehnts verteilt und ermöglicht somit eine kontinuierliche Förderung der Maßnahmen. Antragszeitfenster werden in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober geöffnet, bis das für diese Zeitfenster geplante Budget erschöpft ist. Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Antragsstellung für nicht-fossile Heizsysteme und steckerfertige PV-Balkonanlagen schon im Januar 2023 zu ermöglichen. Ab Sommer 2023 sollen als Fördergegenstände Wallboxen und Batteriespeicher hinzukommen.

Was wird gefördert?

1. Phase (Januar 2023)

Erneuerbare Energien im Wärmebereich

Hierzu zählen nachfolgend aufgezählte Neuanlagen zur Erzeugung von Wärme auf Basis Erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sind. Dazu zählen:

  • elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro)
  • Anschluss an ein Wärmenetz (in Höhe von 500 Euro)
  • Solarthermieanlagen und
  • Biomasseheizungsanlagen (beide in Höhe von 900 Euro)

Die Förderung der oben genannten Gegenstände ist an das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gekoppelt. Voraussetzung für eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein ist die Vorlage eines BAFA-Zuwendungsbescheids über einen der genannten Fördergegenstände. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko soll jedoch schon nach der Beantragung der Landesmittel und somit vor Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheides ermöglicht werden.

Photovoltaik-Balkonanlage

Steckerfertige PV-Balkonanlagen mit einer Mindestleistung des Wechselrichters von 250 Watt und einer Höchstleistung von 600 Watt können gefördert werden. Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro.

2. Phase (Mitte 2023)

Batteriespeicher

Förderfähig sind Batteriespeicher, Batteriemanagementsysteme sowie Komponenten, die in Verbindung mit der Errichtung einer Stromerzeugungsanlage auf Basis von Ökostrom notwendig sind. Die Förderhöhe beträgt 750 Euro.

Wallbox

Förderfähig ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, fabrikneuer und öffentlich nicht zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten und mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt. Voraussetzung hierfür ist die Installation an Stellplätzen bestehender Wohneinheiten mit mindestens drei Wohneinheiten in Schleswig-Holstein.

Wie können Anträge eingereicht und abgewickelt werden?

Näheres zur Antragstellung finden Sie hier.

 



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