Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest in Hausgeflügelhaltung

Erster Geflügelpestfall in einer Hausgeflügelhaltung und weitere Nachweise bei Wildvögeln

Letzte Aktualisierung: 25.10.2021

Weiße Gänse.
Betroffen ist ein Gänsemastbetrieb.

Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus. Nach einem ersten Fund auf den Halligen hat das Friedrich-Löffler-Institut den ersten Fall der Geflügelpest in einem Betrieb mit rund 700 Mastgänsen im Kreis Dithmarschen festgestellt.

Geflügelpest in Nordfriesland und Dithmarschen

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest wurden in den letzten Wochen nunmehr 18 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland bestätigt. Bei den Untersuchungen wurde in allen Proben der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

„Es ist leider davon auszugehen, dass die Geflügelpest auch in diesem Winterhalbjahr Schleswig-Holstein in erheblichem Maß beeinträchtigen wird. Umso wichtiger ist, dass in den Geflügelhaltungen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um weitere Ausbrüche in Betrieben so weit wie möglich zu minimieren. Als Land werden wir weiterhin ein intensives Monitoring betreiben, damit künftige Fälle so früh wie möglich erfasst werden“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

Die Situation ist besorgniserregend. Schon relativ früh im Herbst ist der Infektionsdruck bei der Geflügelpest hoch.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Jan Philipp Albrecht

Tote Vögel an Behörden melden

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an die Behörden zu melden. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Betrieb muss Gänse töten

Nachdem in der jetzt betroffenen Hausgeflügelhaltung am Freitag tote Tiere untersucht wurden, musste heute der gesamte Bestand nach den rechtlichen Vorgaben getötet werden.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern um den Betrieb besteht. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den Kreisen Dithmarschen und Steinburg zur Verfügung gestellt und sind den Allgemeinverfügungen der Kreise zu entnehmen.

Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.

Weiterführende Informationen

Die Risikoeinschätzung des FLI

Informationen der Landesregierung

Informationen des FLI

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen