Die neue Regelung verpflichtet Kläranlagenbetreiber dazu, den zuständigen Kreis zu informieren, wenn sie Stoffe einsetzen, die nicht der Abwasserreinigung dienen. "Wir haben den Vorfall an der Schlei zum Anlass genommen, die Vorgaben für die Kontrollen von Kläranlagen im Land zu vereinheitlichen", begründete Umweltminister Robert Habeck die Neufassung des Erlasses. "Damit gewährleisten wir, dass künftig auch besondere Probleme wie in der Schlei möglichst frühzeitig erkannt werden."
Sauberes Wasser, grüner Strom
Kläranlagen produzieren bei der Reinigung des Abwassers sogenannten Rohschlamm. Dieser enthält viele Nährstoffe sowie Bakterien und entwickelt schnell einen starken Geruch, wenn er nicht zügig behandelt wird. Das geschieht in eiförmigen Türmen, sogenannten Faultürmen. Hier wird der Schlamm bei einer Temperatur von etwa 37 Grad Celsius ständig in Bewegung gehalten – optimale Bedingungen für die enthaltenen Bakterien. Sie zersetzen die Nährstoffe und produzieren Gase, zum Beispiel das klimaschädliche Methan und Kohlenstoffdioxid. Diese werden dann verbrannt und zur Stromerzeugung verwendet. Häufig fügen die Betreiber von Kläranlagen dem Rohschlamm noch Bioabfälle hinzu, um genug Biomasse für die Gärprozesse zur Verfügung zu haben.
Keine Fremdstoffe in Gärtürmen
Im Falle der Schleswiger Kläranlage hatte der Zulieferbetrieb offenbar abgelaufene Lebensmittel mitsamt der Plastikverpackung geschreddert – die Plastikteilchen gerieten so in den Flusslauf der Schlei. Mit dem neuen Erlass soll das nicht mehr möglich sein. Will ein Betreiber in Zukunft Bioabfälle in die Faultürme einbringen, so muss er nachweisen, dass diese frei von jeglichen Fremdstoffen sind.
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