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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes (LWG)

Gültig ab: 12.06.2018

Das Kabinett hat am 12. Juni 2018 den Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes samt einige wasserrechtlicher Nebengesetze beschlossen, der nun Gegenstand der Verbandsanhörung ist. Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt eine umfassende systematische Neuregelung. In verschiedenen Bereichen wird inhaltlich nachjustiert. Neben derartigen inhaltlichen Änderungen z.B. bei der Abwasserbeseitigung oder im Küsten- und Hochwasserschutz wird etwa ein Drittel der bisherigen Vorschriften gestrichen, weil sie inhaltlich bereits Gegenstand des WHG und somit entbehrlich sind. Nach Verabschiedung durch die Landesregierung in der Kabinettssitzung am 26. Februar 2019 ist der nachfolgende Entwurf des Wasserrechtsmodernisierungsgesetzes dem Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet worden (LT-Drs. 19/1299).“

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