Mit dieser Neufassung eines einheitlichen Wasserabgabengesetzes werden die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes (GruWAG) und des Oberflächenwasserabgabegesetzes (OWAG) abgelöst. Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen wurden an das geltende Bundes- und Europarecht angepasst. Auch der Deregulierung und der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs wird mit der Novelle Rechnung getragen. Die Höhe der Abgabensätze des GruWAG und des OWAG wurde überprüft und mit der Neufassung des Abgabengesetzes in Anlehnung an die ökonomische Entwicklung moderat angepasst.