Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDF-Dateien, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet sofern eine wirtschaftliche und verhältnismäßige Überarbeitung möglich ist. Nach dem 23.09.2018 eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schrittweise durch eine solche ersetzt.
- Antragsformulare mit vielen Eingabefeldern zum Download, die von der Antragstellerin / vom Antragsteller ausgefüllt und ggf. handschriftlich unterzeichnet werden müssen
- Dokumente mit sehr großen und verschachtelten Tabellen (über mehrere Seiten), sofern diese nicht anders gestaltet werden können
- Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, die nicht der Kontrolle des Ministeriums unterliegen
- Kartenmaterial (Onlinekarten und Kartendienste bspw. Landschaftsarten über Lebensräume)
- Dokumente, die ausschließlich zu Dokumentationszwecken der Historie oder zur Archivierung veröffentlicht wurden und für das aktuelle Verwaltungshandeln nicht mehr relevant sind
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aus dem MEKUN--Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.
Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:
Ministerium für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
E-Mail:
barrierefreiheit@mekun.landsh.de
Beschwerdeverfahren
Beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen